Amtshaftung

Im Kaffeehaus gestört worden: Kein Schadenersatz

Ein Mann fühlte sich in seinem Privatleben von der Pensionsversicherung überwacht. Seine Klage scheiterte aber.

Wien. Die Pensionsversicherungsanstalt habe ihn „schikaniert“, indem sie mehrere Untersuchungen zur Überprüfung seines Gesundheitszustands angeordnet habe, klagte der Mann. Durch diese (im Zusammenhang mit seiner Berufsunfähigkeitspension stehenden) Anordnungen sei er an seiner psychischen Gesundheit geschädigt worden, erklärte er. Und klagte die Versicherung auf Schadenersatz.

Der Mann hatte sich auch darüber beschwert, dass man ihm Simulieren vorgeworfen habe. Als besonders ärgerlich empfand er, dass er bei einem Besuch im Kaffeehaus gestört wurde. Organe der Pensionsversicherung hätten ihn dort überwacht, betonte der Betroffene. Tatsächlich war der Mann gefilmt und fotografiert wurden. Aber das habe einen Grund gehabt, wie die Gerichte meinen sollten.

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