Fall Peterlik

Ex-Generalsekretär im Außenamt: Suspendierung hält, Vorwürfe nicht

Das Höchstgericht bestätigt sichernde Maßnahme gegen den Diplomaten, die Staatsanwaltschaft stellt nach und nach ein.

Wien. Johannes Peterlik war Generalsekretär im Außenministerium und zuletzt Botschafter in Indonesien, ehe er in den Verdacht schwerer Fehlleistungen geriet: Im September 2021 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien in fünf Fällen wegen möglichen Missbrauchs der Amtsgewalt ermittelte, in zwei davon auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

So wurde Peterlik vorgeworfen, ein Geheimdossier der Organisation für das Verbot von C-Waffen (OPCW) über den Nowitschok-Giftanschlag auf den ehemaligen russischen Spion Sergej Skripal in Salisbury dem ehemaligen BVT-Mitarbeiter O. zum Fotografieren gezeigt zu haben, der es seinerseits an Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek geleakt habe. Der Diplomat wurde suspendiert, doch schon das Bundesverwaltungsgericht ging nicht davon aus, dass Peterlik das OPCW-Dokument hergezeigt habe. Auch der Verwaltungsgerichtshof wertete diesen Vorwurf nicht als „tragend“ für die Suspendierung, sah aber drei andere als ausreichend und bestätigte die Maßnahme. Mittlerweile brachen aber vier der fünf Vorwürfe vor der Staatsanwaltschaft in sich zusammen.

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