Gericht

Prozess gegen Florian Teichtmeister kurzfristig abgesagt

Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich vor Gericht verantworten
Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich vor Gericht verantworten(c) Florian Wieser, APA
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Dem Schauspieler wird vorgeworfen, 13 Jahre lang „pornografische Darstellungen Minderjähriger" gehortet zu haben. Wegen einer „akuten Erkrankung“ entfällt der geplante Prozess vorerst.

58.000 Dateien auf 22 Datenträgern will die Staatsanwaltschaft Wien bei Florian Teichtmeister sichergestellt haben. Auf zwei Smartphones, zwei Laptops, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten, die der 43-Jährige den Ermittlern samt eines Desktops bereitwillig ausgehändigt haben soll. Mehr noch: Der Schauspieler gestand bereits, die Bilder (die sexuellen Missbrauch begangen an Kindern und Jugendlichen zeigen) aus dem Darknet beschafft zu haben. Und er räumte ein, sich deswegen in Therapie begeben zu haben.

Trotz dieser Kooperationsbereitschaft sollte sich Teichtmeister, bekannt aus TV-Serien wie „Tatort“ und „Soko Kitzbühel“ sowie bis vor Kurzem Mitglied des Ensembles des Wiener Burgtheaters, am morgigen Mittwoch, ab 10 Uhr, im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen verantworten. Er werde sich dort umfassend schuldig bekennen, teilten seine Verteidiger Michael Rami und Philipp Wolm vorab mit. Allerdings: Dazu kommt es nun nicht.

„Akute Erkrankung des Angeklagten“ 

Wie das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag mitteilt, entfällt die Verhandlung „aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten“. Angaben zur Verhinderung des Angeklagten oder einem neuen Termin „sind derzeit nicht möglich“.

Auf „pornografische Darstellungen Minderjähriger“, wie der konkrete Vorwurf im Strafgesetzbuch (§207a StGB) heißt, stehen bis zu zwei Jahre Haft. Noch, denn die Regierung plant, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen unmündiger Personen (bis 14 Jahre) auf bis zu drei Jahre zu erhöhen. Bei mündigen Minderjährigen (14 bis 18 Jahre) soll das Strafmaß von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht werden.


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