Recht

Maskenpflicht verordnen bald nicht mehr möglich

APA/HELMUT FOHRINGER
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Wenn Corona ab Juli keine anzeigepflichtige Krankheit mehr ist, können wegen ihr keine Maskenregeln mehr verordnet werden. Bei der Grippe gilt das jetzt schon. Übers Hausrecht wären Maskenregeln in Spitälern noch denkbar.

Auch Wien schafft nun per März die Maskenpflicht ab. Aber wie wird man mit dem Thema in künftigen Wintern umgehen, falls Corona zurückschlägt? Oder soll man Maskenpflichten in künftigen Wintern sogar einsetzen, um andere Krankheiten zu verhindern?

„Ich halte generell Masken an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, für etwas Sinnvolles, um sich gegen Corona, Influenza und andere Viren zu schützen – ob als Pflicht, aus Eigenverantwortung oder aus Verantwortung anderen gegenüber“, hatte Wiens Bürgermeister Michael Ludwig etwa im Sommer 2021 in einem „Presse“-Interview gemeint. Nach jetzigem Stand aber wird es bald gar keine gesetzliche Möglichkeit mehr geben, Maskenpflichten zu verhängen. Wie sieht die Wiener Politik das aus heutiger Sicht und gäbe es künftig doch noch Wege, um Masken zu verlangen?

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