Immobilienkredite

Immo-Wirtschaft kritisiert weiterhin Regeln für Kreditvergaben

Wirtschaftskammer-Fachverband: "Anzahl der Darlehen um 50 bis 70 Prozent eingebrochen."

Seit Herbst greifen strengere Vergaberegeln für Immobilienkredite. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft und wie berichtet auch nach Meinung von Banken sorge dies für Probleme. "Die Erfahrungen nach rund einem halben Jahr zeigen, dass die Anzahl der Darlehen um 50 bis 70 Prozent eingebrochen sind", kritisierte am Freitag Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung.

"Die Chance, Eigentum zu erwerben statt ewig in Miete zu wohnen,
werden erheblich eingeschränkt", äußert Gollen eine Kritik wie sie
auch von Banken kam, die mit Immobilienkrediten freilich gute
Geschäfte machen. "Die eigene Immobilie ist aber die beste
Pensionsvorsorge, um später, wenn das Darlehen abbezahlt ist,
niedrige laufende Kosten zu haben", argumentiert der
Branchensprecher der heimischen Immobilienwirtschaft.

„Hürden“ für Familien

Auch die Vertretung der Immobilienmakler argumentiert mit
"unüberwindbaren Hürden" etwa für Jungfamilien. Praxisfremd sei
etwa, dass man eine vorhandene Immobilie verkaufen müsse, erst dann
eine neue erwerben könne. Bestehende Immobilien sollen aus Sicht von
Banken und Immobilienwirtschaft wieder zur Gänze angerechnet werden
können. Womöglich könnte man sich bei einer etwaigen Lockerung der
verschärften Regeln darauf einigen, das ein Anteil einer bestehenden
Immobilie angerechnet werden könne.

So hieß es zuletzt in den "Oberösterreichischen Nachrichten",
dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) sich eine 70-prozentige
Anrechnung vorstellen könne. "Da ein Verkauf einer Immobilie
vielfach mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist es kaum möglich,
seine aktuelle Wunschimmobilie zu erwerben, da diese in der Regel
dann nicht mehr am Markt ist", argumentierte Arno Wimmer,
Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler im WKÖ-Fachverband, am
Freitag in einer Aussendung.

Höhere Kosten

"Aktuell führt dieses Dilemma dazu, dass alternativ etwa mit
deutschen Banken, die nicht an diese Vorgaben gebunden sind,
finanziert wird, was für die Betroffenen höhere Kosten bedeutet", so
wiederum WKÖ-Vertreter Gollenz. Also sollten "Zwischenfinanzierungen
aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden". Der
Immobilienwert aus der Immobilie, die verkauft werden soll, sei
schließlich gänzlich vorhanden. Das minimiere Ausfallsrisiken für
die Banken.

Grundsätzlich ist es laut FMA Ziel der Verordnung, "die
exzessiven Aspekte der Immobilienkreditvergabe zu adressieren".
Kreditnehmer sollen sich den Kredit "tatsächlich leisten" können.
Seit der strengeren Auslegung der sogenannten KIM-VO
(Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) dürfen
Wohnbaukredite dürfen nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der
Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die
Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren
Nettoeinkommens ausmachen.

Druck auf Mieten

Diskussionswürdig ist aus Sicht der Wirtschaftsvertreter auch
die höchstens 40-prozentige Schuldendienstquote (Rückzahlungsrate).
Diese treibe Menschen in den Mietmarkt. "Das könnte neuerlich Druck
auf die Höhe der Mieten auslösen." Gollenz meint, die
Schuldendienstquote "sollte nicht starr vorgegeben sein, sondern
alle Komponenten - wie etwa niedrige Kosten bei besonders
energieeffizienten Gebäuden - berücksichtigen". "Ganz wichtig wäre
das vor allem bei Immobilienfinanzierungen mit Fixzinssatz auf eine
Mindestlaufzeit", so Wimmer dazu. Besonders schwer hätten es die Immobilienverkäufer, so die Wirtschaftskämmer. Diese seien "schon durch die Zinsanhebungen belastet" und hätten es "generell immer schwerer, für
sich und die nächsten Generationen Eigentum zu schaffen".

Am 13. Februar soll es eine entscheidende Sitzung des
Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) in Wien geben. Dort sitzen
Vertreter des Finanzministeriums von denen einer das Gremium auch
leitet sowie Vertreter der Nationalbank (OeNB), des Fiskalrats und
der FMA. Die FMA folgt verpflichtenden Empfehlungen des Gremiums und
ist für die Verordnung zuständig. Auch ÖVP-Politikerinnen und
-Politiker wie Finanzminister Magnus Brunner und Niederösterreichs
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wollen Lockerungen - beinahe
schon seit dem die Verordnung greift.

(APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.