Das Interesse, die eigene Wohnung zu vermieten, ist durch die Teuerung gestiegen. Für Wohnungseigentümer und Hauptmieter gibt es allerdings einiges zu beachten.
Das Thema Untermiete gewinnt derzeit wieder deutlich an Bedeutung. Immobilienrechtsspezialistin Valentina Philadelphy-Steiner sowie Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien, informieren über Rechte, Pflichten und Fallstricke bei der Untermiete.
1. Wie ist im Wohnrecht Haupt- und Untermiete definiert?
„Bei der Untermiete wird der Mietvertrag nicht zwischen dem Eigentümer und dem Mieter, sondern dem Haupt- und dem Untermieter abgeschlossen“, erklärt Walter Rosifka.