Ein Pharmazeut musste fünf Jahre bis zur (abschlägigen) Entscheidung über einen neuen Standort warten: zu lang, sagt der VfGH. Und weist einen schnelleren Weg.
Wien. Der im Süden von Bregenz gelegene Stadtteil Weidach benötige schon lang eine Apotheke. Davon ist Paul von Aufschnaiter, gebürtiger Südtiroler und Pächter einer Apotheke in Hohenems, überzeugt. Also suchte er um eine Konzession für einen Standort in Weidach an, um dort künftig selbstständig eine Apotheke zu führen (und die bisherige Pacht zu beenden). Das war im Sommer 2016.
Verstoß gegen Grundrechte
Erst fünf Jahre später, am 5. Juli 2021, war das reguläre Verfahren abgeschlossen, und zwar negativ: Da entschied das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg nämlich, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Jahr davor zu Recht die Bewilligung verweigert hatte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt in aller Form erkannt, dass dieses Verfahren zu lang gedauert hatte und von Aufschnaiter in seinen Grundrechten verletzt worden war. Unmittelbaren Einfluss auf die fehlende Bewilligung hat der Spruch des VfGH keinen – mit dieser wird noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) konfrontiert werden. Aber in seine Begründung hat der VfGH eine Aussage einfließen lassen, die so manche Behörde bei solchen Bewilligungsverfahren auf Trab bringen wird.