TV-Aussage: Strafe für Waldhäusl?

FPÖ-Politiker wurde nach Fernsehdebatte angezeigt.

Wien. Gottfried Waldhäusl hat eine unüblich gewordene politische Einigkeit provoziert: Weil der niederösterreichische Landesrat in einer TV-Debatte eine Schülerin brüskiert hatte, rückten ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos geeint gegen den Freiheitlichen aus. Was war passiert? Das Mädchen erklärte Waldhäusl, dass sie und der Großteil ihrer Schulklasse wegen ausländischer Abstammung nicht hier wären, so die Politik der FPÖ umgesetzt wäre. Waldhäusls Antwort an die Schülerin: „Dann wäre Wien noch Wien.“

Am Donnerstag schloss sich auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner der Kritik an: Die Ansage sei „jenseitig“, sagte die ÖVP-Politikerin. Nach einer möglichen Zusammenarbeit gefragt, erklärte sie jedoch, dass man „abwarten“ müsse, ob die FPÖ Waldhäusl auch als Landesrat bestimmt.

Reue zeigte der blaue Niederösterreicher auch nach der heftigen Kritik nicht. Im Gegenteil: „Ich stehe zu 100 Prozent zu dieser Aussage, denn die Wahrheit ist verträglich“, so Waldhäusl – für den der Fall nicht nur politische Folgen haben könnte: Fremdenrecht-Anwalt Wilfried Embacher zeigte Waldhäusl wegen Verhetzung an. Muss der FPÖ-Politiker nun ein Strafverfahren fürchten?

Eine Verhetzung liegt bereits vor, wenn man eine Gruppe wegen ihrer Herkunft in der Absicht beschimpft, die Menschenwürde der Betroffenen zu verletzen. Und zwar in einer Weise, die geeignet ist, die Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen. Die meisten Tatbestandsmerkmale wären bei Waldhäusls Aussage zwar erfüllt, analysiert Robert Kert, Professor für Strafrecht an der WU. Die Frage sei aber, ob schon eine Beschimpfung vorliegt, sagte der Experte zur „Presse“. Denn in der Judikatur würden sich zu dem Begriff der Beschimpfung bisher eher konkrete Schimpfwörter finden oder Verhaltensweisen wie Bespucken. Nur wenn die Justiz Waldhäusls Satz („Dann wäre Wien noch Wien“) als Beschimpfung wertet, müsste er also strafrechtliche Folgen fürchten. (aich/kk)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2023)

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