Bregenz. Schlampte Staatsanwaltschaft? Anzeige wegen Gewalttätigkeit des Täters wurde nicht weitergegeben.
Bregenz/Apa. Im Vorarlberger Landhaus fand am Donnerstag ein runder Tisch mit Vertretern von Jugendwohlfahrt, Polizei und den Klubobleuten der Landtagsparteien zum Fall Cain statt. Ergebnis: Die Behörden räumten ein, dass es Kommunikationsfehler gegeben habe, Hinweise auf die Gewalttätigkeit des mutmaßlichen Täters, eines 26-jährigen Serben, wurden nicht weitergegeben.
Laut Landespolizeikommandant Siegbert Denz habe sich eine Angehörige der Mutter bei der Jugendwohlfahrt besorgt über die Drogenszenekontakte des Mannes geäußert, sie habe zudem davon gehört, dass der Mann Drohungen gegenüber anderen Personen ausgestoßen habe. Die Kriminalabteilung sei diesem Hinweis nachgegangen.
Nach Abschluss der Erhebungen zeigten die Ermittler den 26-Jährigen wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung an. Die Anzeige ging im Jänner, einen Tag vor der Kindstötung, bei der Staatsanwaltschaft ein. Eine Rückmeldung an die Jugendwohlfahrt über das Gewaltpotenzial des Mannes gab es jedoch nicht. „Es gab keinen Hinweis in der Sache auf die betroffene Familie, die Ermittlungen erfolgten nicht in Zusammenhang mit der Mutter oder deren Kindern“, erklärte Denz.
Landespolitiker aller Parteien waren sich einig, dass der Informationsfluss nicht optimal gelaufen sei, und sie forderten eine genauere Prüfung der Abläufe. Soziallandesrätin Greti Schmid (VP) forderte mehr Sensibilisierung der Bevölkerung: „Wir brauchen eine größere Kultur des Hinschauens.“ Sie habe weiter großes Vertrauen in die Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt, die oft schwierige Entscheidungen treffen müssten. Der 26-jährige Serbe hätte am Samstag auf die Kinder (sechs und drei) seiner Lebensgefährtin aufpassen sollen; dabei verprügelte er den Dreijährigen so schwer, dass dieser starb.
Indessen sagte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, dass sie sich eine Anhebung der Untergrenzen der Strafen bei Delikten vorstellen könne, wenn Kinder betroffen sind.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.01.2011)