Causa Teichtmeister: Anwalt Rami klagt "Oe24" wegen übler Nachrede

In einem Artikel wurde in den Raum gestellt, dass Michael Rami "getrickst" haben könnte, um den Schauspieler vor einer unbedingten Haftstrafe zu retten.

Der Wiener Rechtsanwalt und VfGH-Richter Michael Rami klagt oe24.at wegen übler Nachrede. Rami ist einer der beiden Rechtsvertreter von Florian Teichtmeister (der bekanntlich gestanden hat, sich massenhaft Bilder verschafft zu haben, die sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zeigen). Er vertritt ihn übrigens nicht im Strafverfahren, sondern medienrechtlich.

Anlass der Klage ist ein Artikel, der vergangene Woche erschien - nach der Abberaumung des Teichtmeister-Prozesses. Darin wird in den Raum gestellt, dass Rami "getrickst" haben könnte, um Teichtmeister mittels Vortäuschung einer Erkrankung vor einer unbedingten Haftstrafe zu retten.

Das wäre ein "Justiz-Skandal ersten Ranges" war auf der Onlineseite der Mediengruppe Österreich zu lesen. Rami sieht darin den Verdacht einer standeswidrigen Handlung eines Rechtsanwalts gegeben, wie aus einem von ihm auf Twitter geteilten Beschluss des Wiener Landesgerichts für Strafsachen hervorgeht. Er fordert eine Entschädigung und will, dass eine Mitteilung auf oe24.at veröffentlicht wird.

"Oe24" hat sich auch abseits des Falls Teichtmeister auf Rami eingeschossen. So wird in mehreren Artikeln der vergangenen Tage bemängelt, dass Ramis Kanzlei in den beiden Vorjahren Corona-Hilfen bezogen hatte und er sich nun als Verfassungsrichter damit beschäftigt, ob die Abwicklung der Covid-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte.

Manche vermuten, dass die der Anwalt aus einem bestimmten Grund von der Mediengruppe Österreich ins Kreuzfeuer genommen wird: Er vertrat mehrere Frauen in zahlreichen Gerichtsprozessen gegen das Medienhaus bzw. "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner. Die Frauen warfen Fellner sexuelle Belästigung vor, was dieser vehement bestritt. Der Großteil der Verfahren - viele davon medienrechtlich - ging zugunsten der Frauen aus.

(APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Florian Teichtmeister attend the 19th Marrakech International Film Festival. Marrakech, Morocco-14/11/2022. 286015 2022
Vor Gericht

Fall Teichtmeister: "Verhandlungsfähigkeit liegt vor"

Vor sechs Wochen hätte der frühere Theater-, Kino- und TV-Star Florian Teichtmeister vor Gericht stehen sollen, doch er erkrankte. Nun ist er gesundheitlich wieder in der Lage, seinem Prozess wegen des Sammelns von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu folgen.
++ ARCHIVBILD ++ SCHAUSPIELER FLORIAN TEICHTMEISTER
Fall Teichtmeister

Burgtheater darf Akte Teichtmeister nicht einsehen

Das Burgtheater hatte den Schauspieler fristlos entlassen, als bekannt wurde, dass er sich vor Gericht verantworten muss. Es begehrte Akteneinsicht, um für mögliche zukünftigen arbeitsgerichtliche oder zivilrechtliche Verfahren gerüstet zu sein.
Florian Teichtmeister setzt offenbar nicht auf Verzögerung, im April könnte sein Prozess dann tatsächlich über die Bühne gehen.
Gericht

Was wurde aus Florian Teichtmeister?

Wann die vor einem Monat geplatzte Verhandlung gegen den Schauspieler nachgeholt wird, ist noch nicht fix. Im Gespräch ist ein April-Termin nach Ostern.
Ex-Burg-Mime Florian Teichtmeister wartet auf seinen neuen Prozesstermin.
Versäumnisse?

Fall Teichtmeister: Laut Gutachten keine Pflichtverletzung des Burgtheaters

Laut ausführlicher Expertise einer Arbeitsrechts-Expertin hätte das Burgtheater Florian Teichtmeister wegen des bloßen Verdachts auf pornografische Darstellungen Minderjähriger nicht „feuern“ können.
Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich vor Gericht verantworten
Gericht

Prozess gegen Florian Teichtmeister kurzfristig abgesagt

Dem Schauspieler wird vorgeworfen, 13 Jahre lang „pornografische Darstellungen Minderjähriger" gehortet zu haben. Wegen einer „akuten Erkrankung“ entfällt der geplante Prozess vorerst.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.