Kärnten

Parteien nach Verstoß gegen Staatsvertrag schwer zu verbieten

Die Rechte der slowenischen Minderheit sind im Staatsvertrag verbrieft.
Die Rechte der slowenischen Minderheit sind im Staatsvertrag verbrieft. APA/GERT EGGENBERGER
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Es ist dafür kein eigenes Verfahren in Gesetzen vorgesehen.

Laut Staatsvertrag ist Österreich verpflichtet, Organisationen zu verbieten, die der slowenischen Bevölkerung „ihre Rechte als Minderheit“ nehmen wollen. Das Thema wurde aktuell, da die Freiheitliche Jugend Kärntens ein Posting mit dem Inhalt „SPÖ abwählen, Slowenisierung stoppen“ abgesetzt hat.

Nun ist zwar fraglich, ob man das Posting so werten muss, dass die Jung-Blauen der Minderheit ihre Rechte im Sinne des Staatsvertrags nehmen wollen. Ein etwaiges Verbot der Freiheitlichen Jugend Kärntens wäre aber wegen ihrer Organisation als Verein von der Vereinsbehörde durchzusetzen. Komplizierter wäre schon der Fall, wenn eine Partei wegen Verstoß gegen den Staatsvertrag zu untersagen wäre.

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