Die Vergaberegeln für Wohnbaukredite wurden nach scharfer Kritik etwas gelockert. Doch zufrieden ist keiner.
Wie leistbares Wohnen schaffen? Diese Frage treibt Politiker und Aufseher an die Grenzen ihres Gestaltungswillens. Kein Dekret hat die Gemüter zuletzt so erregt wie die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V). So sperrig wie der Name sind auch die darin formulierten Regeln.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte damit den Vergabespielraum für Wohnkredite ab August 2022 enger gezurrt. Seitdem darf die Beleihungsquote maximal 90 Prozent betragen. Praktisch heißt das, dass 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital aufgebracht werden müssen. Die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen.
Damit folgte die FMA den Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG). Die Finanzaufseher befürchteten, dass Kreditnehmer ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können und somit Risken für den Finanzmarkt entstehen.
Doch die Verordnung sorgte für heftige Kritik vonseiten der Banken, Bauindustrie und Immobilienunternehmen. Die Regeln seien zu streng. Viele könnten sich nun keine Immobilie mehr leisten und ein Baustopp drohe. Ein politischer Disput mit dem Finanzministerium, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank entbrannte.
Zwischenfinanzierung leichter
Am Montag hatte sich das FMSG wieder zusammengesetzt und darauf reagiert („Die Presse“ berichtete). Ab 1. April sollen lockerere Regeln gelten. So wurden Zwischenfinanzierungen von der Verordnung ausgenommen. Dabei geht es um den Kauf einer neuen Immobilie, den man mit einer schon vorhandenen finanzieren möchte. Zum Beispiel