Die Vergaberegeln für Wohnbaukredite wurden nach scharfer Kritik etwas gelockert. Doch zufrieden ist keiner.
Wie leistbares Wohnen schaffen? Diese Frage treibt Politiker und Aufseher an die Grenzen ihres Gestaltungswillens. Kein Dekret hat die Gemüter zuletzt so erregt wie die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V). So sperrig wie der Name sind auch die darin formulierten Regeln.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte damit den Vergabespielraum für Wohnkredite ab August 2022 enger gezurrt. Seitdem darf die Beleihungsquote maximal 90 Prozent betragen. Praktisch heißt das, dass 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital aufgebracht werden müssen. Die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen.