Nun haben die Fraktionen 14 Tage Zeit, ihre Fraktionsberichte abzugeben. Danach bekommen Personen, die in ihren Rechten verletzt wurden, Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Untersuchungsausschuss zu vermeintlichen ÖVP-Affären biegt jetzt wirklich in die Zielgerade ein. Am Mittwoch endet die Frist, bis zu der Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) als Ausschussvorsitzender einen Berichtsentwurf über das Beratungsergebnis - basierend auf einem Vorschlag von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl - vorlegen muss. Danach haben die Fraktionen 14 Tage Zeit, ihre Fraktionsberichte abzugeben.
Diese Berichte werden in weiterer Folge auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten überprüft. Personen, die in ihren Rechten verletzt werden, erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Anmerkungen finden ebenfalls Eingang in den Abschlussbericht. Letztmöglicher Termin für die Übergabe eines abschließenden Berichts des Untersuchungsausschusses - samt Fraktionsberichten - an den Präsidenten des Nationalrats ist der 4. April.
Der Untersuchungsausschuss trat - inklusive der für heute kurzfristig einberufenen Geschäftsordnungssitzung - zu insgesamt 47 Sitzungen zusammen. Dabei wurden 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt.
(APA)