Mehrkosten

Auf die Baufirmen kommt mehr Schreibarbeit zu

Im Anlassfall ging es um Arbeiten an einer Brücke.
Im Anlassfall ging es um Arbeiten an einer Brücke. (c) Marin Goleminov
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Ein Bauunternehmer klagte Mehrkosten wegen Covid-Maßnahmen ein, konnte diese jedoch nicht detailliert aufschlüsseln – und blitzte beim OGH ab. Auch in anderen Fällen reichen abstrakte Kostenberechnungen nicht mehr aus.

Wien. Es begann mit der Pandemie, dann folgten Wirtschaftskrise und Lieferengpässe. Bauvorhaben sind damit – noch mehr als in ruhigeren Zeiten – zur Nervenprobe geworden. Egal, ob privater Hausbau, Bauträger- oder Straßenbauprojekt: Nichts läuft nach Plan, Auftraggeber bangen vor langen Wartezeiten und explodierenden Preisen, Baufirmen schlagen sich mit Verzögerungen und Personalengpässen herum. Und immer wieder stellt sich dann die Frage: Wer zahlt am Ende die Rechnung?

Nun könnte man meinen, das müsse im Vertrag geregelt sein – aber allein schon über die Höhe der Mehrkosten lässt sich trefflich streiten. Das letzte Wort hatten bisher meist Gutachter, mit abstrakten Formeln und Berechnungen. Da könnte sich das Blatt nun wenden: Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (6 Ob 136/22a) mischt die Karten neu – eher nicht zur Freude der Auftragnehmer.

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