Leitartikel

Werner Kogler hatte doch Recht: Willkommen in der Debatte um Vermögensabgaben

Eine Mietpreisbremse nur für vermietete Altbauwohnungen ist nichts anderes als eine undifferenzierte Vermögensabgabe.
Eine Mietpreisbremse nur für vermietete Altbauwohnungen ist nichts anderes als eine undifferenzierte Vermögensabgabe. Die Presse/Clemens Fabry
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Eine Mietpreisbremse zulasten der Vermieter ist nichts anderes als eine Vermögensabgabe. Im Fall der Richtwertmieten eine ziemlich undifferenzierte.

Die vergangenen Wochen brachten vielen Haushalten unangenehme Post. So wurden vielerorts die Jahresabrechnungen für Heizung, Gas oder Strom erstellt. Und mit diesen wandelte sich die Rekordinflation von einer abstrakten Zahl in der Statistik zu einer deutlich angehobenen Teilzahlung auf dem Kontoauszug. Beim Strom wurde von der Bundesregierung zwar bereits eine Preisbremse eingeführt, dennoch sind die Erhöhungen in Summe schmerzlich spürbar.

Das verschärft den Druck auf die Regierung, noch mehr zu tun. Druck, der zuletzt vor allem von SPÖ und FPÖ ausgeübt wird. Diese fordern zusammen mit der Arbeiterkammer eine Mietpreisbremse. Grund dafür ist die Erhöhung der Richtwertmieten, die per 1. April ansteht und von der knapp 400.000 Haushalte betroffen sind. Um 8,6 Prozent sollen diese Mieten laut Berechnungen der Arbeiterkammer ansteigen. Nicht zuletzt aufgrund der kommenden Wahlen in Kärnten und Salzburg ist es also für die Politik attraktiv, sich gegen diese Teuerung zu stellen.

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