Ein Mann beging so viele Fehler, dass der Ehebruch der Partnerin nicht mehr relevant war.
Wien. Die Ehefrau hatte eine sexuelle Beziehung mit einem Arbeitskollegen. Einmal ging es sogar in den Arzträumlichkeiten, die die Frau gemeinsam mit ihrem Mann betrieb, außerehelich zur Sache. Und die Frau zog auch aus der gemeinsamen Wohnung aus. Alles Umstände, die zeigen würden, dass die Frau schuld am Scheitern der Ehe sei, wie ihr Mann vor Gericht meinte.
Das sollten aber schließlich alle drei Instanzen anders beurteilen. Denn im Vergleich dazu, was der Mann sich in den vergangenen Jahren alles geleistet habe, trete das Verschulden der Frau „letztlich fast völlig in den Hintergrund“, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) betonte. Doch was waren die Gründe dafür?