Verwaltungsgerichtshof

TU-Rektorin muss mehr Interna preisgeben

VwGH gibt unterlegenem Bewerber um Professur Recht.

Wien. Mit der Bewerbung um eine Professur für öffentliches Recht ist er zwar gescheitert, vor einem der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts setzte er sich jedoch durch: Der Verwaltungsgerichtshof (2021/10/0009) gab einem Wissenschaftler Recht, der von Rektorin Sabine Seidler genauer wissen wollte, worauf die Entscheidung gegen seine Berufung basierte.

Konkret wollte der Mann zwei Gutachten sehen, die zu seiner Bewerbung eingeholt worden waren. Seidler gab darüber nur teilweise Auskunft. Wie sie hielt dann auch das Bundesverwaltungsgericht das Auskunftspflichtgesetz für nicht anwendbar, die Verweigerung näherer Auskünfte also für richtig.

Wie nun der VwGH entschied, ist der Organbegriff im Gesetz nicht organisatorisch, sondern funktionell zu verstehen; wer Verwaltungsaufgaben besorgt – wie hier eine Uni im Berufungsverfahren – unterliege der Auskunftspflicht, und zwar auch bei einem privatrechtlichen Vorgang. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2023)

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