Das Kraftfahrt-Bundesamt ließ vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf die Straße. Diesen Bescheid hat ein Gericht nun für ein VW-Golf-Modell gekippt. Mit unabsehbaren Folgen.
Hamburg/Wolfsburg/Wien. In der rechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals gibt es eine neue Wendung: Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Freigabebescheid für ein VW-Golf-Modell aufgehoben. Mit diesem Bescheid hatte das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2016 erlaubt, dass die vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf die Straßen durften, das rief die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf den Plan. Dieses setzte sich nun in erster Instanz gegen das KBA durch. Die deutsche Zulassungsbehörde müsse jetzt tätig werden, bestätigte eine Gerichtssprecherin.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung liegt ebenfalls noch nicht vor. Sollte das Urteil jedoch im Instanzenzug bestätigt werden, dürfte neuerlich ein Fahrzeugrückruf nötig werden – und das nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Sollte dann keine Nachrüstung mit den Vorgaben entsprechender Abgasreinigungstechnik möglich sein, stünde sogar ein Entzug der Betriebszulassung im Raum.