Die Maßnahme wirke sich bei der aktuellen Teuerung lebenslang aus, sagt der von der SPÖ nominierte Volksanwalt Bernhard Achitz.
Die Volksanwaltschaft leitet ein Prüfverfahren zur Pensionsanpassung ein. Grund dafür boten Beschwerden von Menschen, die im Jahr, in dem sie ihre Pension antreten, keine Anpassung in voller Höhe bekommen, teilte das Kontrollorgan am Mittwoch in einer Aussendung mit. Die sogenannte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung führt dazu, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Erhöhung bekommt, wenn man im Jänner den Ruhestand antritt.
Das Plus wird von Monat zu Monat weniger, wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts. "Bei der aktuellen Teuerung wirkt sich das lebenslang aus. Die Folgen sind Pensionsverluste, die in die Zehntausende Euro gehen", wird Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) zitiert. Die Aliquotierung sei ein Anreiz dafür, früher in Pension zu gehen, so werde auch das Pensionssystem belastet. Die Volksanwaltschaft habe ein Prüfverfahren eingeleitet und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gefragt, ob eine rückwirkende Änderung der Aliquotierung angedacht ist, so Achitz.
Vor allem SPÖ und Gewerkschaft verlangen seit Längerem nach einer Abschaffung dieser Regelung. Das Sozialministerium gab vor Kurzem bekannt, Änderungen bei der Aliquotierung zu planen. Für die Pensionsanpassung für heuer sei bereits eine Änderung wirksam geworden, mit der jede Neupensionistin und jeder Neupensionist mindestens die halbe Pensionserhöhung erhielt. Auch im Rahmen der nächsten Pensionsanpassung werde man sich um eine Lösung bemühen, hieß es aus dem Sozialministerium.
(APA)