Rechtsstreit

Marchfeld Schnellstraße: Verwaltungsgerichtshof spricht ein Machtwort

Eine Landstraße im Marchfeld.
Eine Landstraße im Marchfeld.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Verwaltungsgerichtshof rügt das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hätte das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht an das Umwelt- und Verkehrsministerium zurückweisen dürfen.

Im jahrelangen Rechtsstreit um die geplante Marchfeld Schnellstraße (S8) zwischen der Asfinag und dem Land Niederösterreich auf der einen sowie Anrainern und Bürgerinitiativen auf der anderen Seite hat laut einem "Kurier"-Bericht vom Donnerstag nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein Machtwort gesprochen. Auf Antrag des Landes, eines Landwirts und der Umweltorganisation Virus ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) "wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben" worden.

Das BVwG hatte das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im September 2021 "aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen" an das Umwelt- und Verkehrsministerium zurückverwiesen. Eine Alternativenprüfung müsse vorgenommen werden. Es sei zu klären, "ob keine alternative Trassenführung möglich ist, die zu geringeren Auswirkungen führt, und ob zwingende Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse des Naturschutzes überwiegen".

Bundesverwaltungsgericht hat zu entscheiden

"Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Ansicht vertreten, dass diese Alternativenprüfung ein viel zu großer Aufwand für das Gericht ist und diese vom Verkehrsministerium durchzuführen ist", sagte Anwältin Fiona List laut "Kurier". "Der Verwaltungsgerichtshof hat nun aber entschieden, dass das Bundesverwaltungsgericht sehr wohl eine Alternativenprüfung durchführen und in der Sache selbst entscheiden muss."

Zentraler Kritikpunkt am seinerzeitigen Beschluss des BVwG war seitens des Landes Niederösterreich, dass "kein Erkenntnis getroffen wurde, obwohl das BVwG eine gesetzliche Verpflichtung hat, Sachentscheidungen zu treffen und dafür notwendige Ermittlungsschritte zu setzen". Die vom Ministerium geforderte Alternativenprüfung sei vom Gericht selbst begonnen, aber dann plötzlich abgebrochen worden.

„Jetzt muss BVwG Schnellstraße den Garaus machen“

Im "Kurier"-Bericht vom Donnerstag hieß es ebenfalls, dass das BVwG bereits umfassende Ermittlungsschritte gesetzt hatte. So seien ein 16 Monate dauerndes ergänzendes Ermittlungsverfahren, zwei Lokalaugenscheine und mehrere mündliche Verhandlungen durchgeführt sowie verschiedene Sachverständigengutachten eingeholt worden. "Bei Erlass des Beschlusses im September 2021 hatte das BVwG nämlich von jenem Sachverhalt auszugehen, der zu diesem Zeitpunkt vorlag, also dem ergänzten Sachverhalt", heißt es demnach in der VwGH-Entscheidung.

"Jetzt muss das BVwG selbst entscheiden und dem Einreichprojekt der Marchfeld Schnellstraße den Garaus machen", reagierte Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation Virus und der BürgerInitative Marchfeld (BIM). Acht Revisionswerber hätten in vier Revisionen unterschiedlicher Stoßrichtung den Beschluss bekämpft - "erfolgreich", wie sich nun gezeigt habe.

(APA)

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