Das Handelsgericht Wien torpediert die Strompreiserhöhung des Verbund. Fünf Schlussfolgerungen aus dem Urteil, das noch weitreichende Folgen für Konsumenten und Versorger haben könnte.
Wien. Knapp 200.000 Kundinnen und Kunden des Verbund dürfen hoffen: Die Strompreiserhöhung, die ihnen der Konzern im vergangenen Mai aufgebrummt hat, war möglicherweise rechtswidrig. Das ergibt sich aus einem Urteil des Handelsgerichts Wien, das eine entsprechende Preisänderungsklausel des Verbund gekippt hat. Die Klausel sei „objektiv ungewöhnlich“ und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, gab das Gericht einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund hat auch schon Rechtsmittel angekündigt. Sollte die Entscheidung jedoch im Instanzenzug halten, könnte das Urteil noch große Wellen schlagen.