Eisenbahn

Bei Rot über Gleise kann Pflicht sein

VwGH vermisst Feststellungen über Art der Kreuzung.

Wien. Kreuzungen mit Querverkehr können immer gefährlich sein, solche mit querenden Eisenbahnzügen zumal. Nicht von ungefähr sind stärker frequentierte Bahnübergänge oft mit Lichtanlagen und Schranken gesichert.

Der Fall eines Autofahrers, der in Wien bei Rot noch über die Schienen fuhr, zeigt nun, dass dieses Verhalten nicht nur erlaubt, sondern sogar Pflicht sein kann. Darauf weist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung hin. Am Verwaltungsgericht Wien liegt es nun, nochmals zu prüfen, ob der Mann sich strafbar gemacht hat oder nicht.

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