Arbeitszeitverkürzung

AMS-Chef: Weniger Wochenstunden, aber mehr Arbeitsjahre?

AMS-Chef Johannes Kopf
AMS-Chef Johannes Kopf (c) Presse/Clemens Fabry
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Johannes Kopf hält wegen des Arbeitskräftemangels nichts von einer generellen Arbeitszeitverkürzung. Sinnvoll könnte aber sein, weniger Wochenstunden, dafür über das jetzige Pensionsalter hinaus zu arbeiten.

Wolle man qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und in ihren Jobs halten sowie dafür sorgen, dass diese weniger Krankenstände verzeichnen, führe kein Weg an einer Arbeitszeitverkürzung vorbei, sagte Josef Muchitsch, designierter Chef der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) zu „Ö1". Norbert Schnedl, Vorsitzende der FCG, pflichtete ihm bei: Die Arbeitszeitverkürzung müsse mit einem vollen Lohnausgleich zusammengehen. Anderer Auffassung zeigte sich wenige Stunden später AMS-Chef Johannes Kopf in der ORF-Sendung „ZiB2“.

Kopf hält angesichts des herrschenden Arbeitskräftemangels aktuell nichts von einer generellen Arbeitszeitverkürzung. Die Situation sei anders als früher, jetzt gebe es „insgesamt zu wenig Leute" am Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenrate sei die niedrigste seit 15 Jahren - und werde auch im nächsten Jahr weiter sinken, argumentierte er am Montagabend.

Freilich, räumte er ein: In manchen Branchen - IT oder Dienstleistungen - wären kürzere Arbeitszeiten denkbar. Auch „individuell“ könnte sie einzelnen Unternehmen helfen, mit attraktiveren Modellen leichter neue Mitarbeiter zu finden. Aber die „Gesamtantwort" könne die Arbeitszeitverkürzung nicht sein, wenn in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel herrscht, sagte Kopf.

Weniger Wochenstunden, aber mehr Arbeitsjahre?

Für theoretisch sinnvoll hielte es der AMS-Chef, dass weniger Stunden pro Woche, dafür aber länger, über das jetzigen Pensionsalter hinaus, gearbeitet wird. Dies politisch umzusetzen, wäre allerdings schwierig, räumte er ein.

Wichtig seien jetzt Anreize, damit Menschen länger arbeiten. Dazu gehöre vor allem auch die Frage der Kinderbetreuungskosten und -plätze. Überlegen sollte man zudem Änderungen, etwa bei der Geringfügigkeitsgrenze. Die sei mit 500 Euro relativ hoch. Man könnte erwägen, schon darunter Sozialversicherungsbeiträge ("ungefähr 70 Euro") zu verlangen, plädierte Kopf dafür, die Bevorzugung von Teilzeitarbeit im Abgaben- und Steuersystem zu überdenken.

>>> Kopf in der „ZiB2“ 

(APA/Red.)

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