Verfassungsgerichtshof

Grasser kämpft gegen Verjährung und Richterin

Karl-Heinz Grasser steht die Tür zum VfGH offen.
Karl-Heinz Grasser steht die Tür zum VfGH offen.APA/ROLAND SCHLAGER / APA-POOL
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Die Höchstrichter müssen bald heikle Themen entscheiden. Auch die Frage, ob Handys zu leicht weggenommen werden oder Gegendarstellungen in Medien unter zu großem Risiko erstritten werden können.

Im ersten Halbjahr 2023 warten auf den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Reihe an brisanten Fällen. Nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch wegen der hinter den Anfechtungen stehenden Personen.Ein Überblick.

Grasser gegen Verjährung

Schon bekannt war, dass Buwog-Angeklagte gegen die Verjährungsregeln ankämpfen. Nun gab der Verfassungsgerichtshof bekannt, dass der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser unter jenen Personen ist, die das Gesetz zu Fall bringen wollen. Momentan ist die Verjährungsfrist gehemmt, sobald die Ermittlungen beginnen. Grasser möchte, dass die Verjährungsfrist dann trotzdem weiterläuft, wodurch er schon deswegen straffrei wäre. Erstinstanzlich war Grasser im Buwog-Verfahren zu acht Jahren Haft verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Die Verjährungsregel ist politisch umstritten. Die Bundesregierung konnte sich nicht dazu entschließen, das geltende Gesetz gemeinsam am VfGH zu verteidigen. Die Grünen wollten dies tun, die ÖVP nicht. Der VfGH urteilt aber ohnedies unabhängig vom Polit-Streit.

Grasser gegen Richterin

Grasser stört auch die gesetzliche Regel, laut der erstinstanzliche Richter selbst über ihre Befangenheit urteilen. Erst im Wege der Anfechtung des Urteils überprüfen auch höherinstanzliche Richter diese Frage. Anlass sind Bedenken Grassers gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker. Ihr Ehemann hatte sich auf Twitter abschätzig gegenüber Grasser geäußert. Dies geschah, bevor klar wurde, dass seine Frau den Prozess leiten wird. Richterin Hohenecker sah sich durch ihren Mann nicht befangen.

Handy-Abnahme

Manch Ex-Politiker könnte auch ein anderes VfGH-Verfahren mit Interesse verfolgen. In ihm geht es um die Frage, ob Handys zu leichtfertig sichergestellt werden dürfen. Ein Betroffene in einem Kärntner Fall fordert, dass Handyabnahmen nur unter ähnlich strengen Bedingungen wie etwa Hausdurchsuchungen erfolgen dürfen.

Medienrecht

Vor den VfGH zieht auch die Wiener Stadträtin Ulrike Sima. Sie hatte gerichtlich erwirkt, dass das Medium „Österreich“ nach einem Artikel zwei Gegendarstellungen Simas bringen musste. Die nächste Instanz aber entschied für die Zeitung. Weswegen Sima für die schon erschienenen Gegendarstellungen nun 236.000 Euro zahlen soll. Sima hält das Gesetz für verfassungswidrig. weil man sich dem Ruin aussetze, wenn man seinen guten Ruf schützen wolle.

Die burgenländische Landesregierung wiederum focht Bestimmungen des ORF-Gesetzes zum Stiftungs- undPublikumsrat an. Denn die Politikhabe zu viel Einfluss auf diese Gremien.

Klima, Covid und Asyl

Entscheiden muss der VfGH nach Anträgen, ob fossile Treibstoffe verboten werden sollen und der Klimaschutz genug geregelt ist. Auch Kinder wandten sich mit einer „Klimaklage“ an die Richter. Überdies prüft der VfGH das Gesetz zu den Covid-19-Finanzhilfen. Maskengegner wollen, dass Wiens Regeln (nachträglich) für gesetzwidrig erklärt werden. Auch das Asylrecht (werden Asylwerber über eine Bundesagentur unabhängig genug beraten?) und Sozialhilfefragen sind am VfGH anhängig.

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