WKStA-Serie

Wird Kurz der Falschaussage angeklagt?

Sebastian Kurz droht ein Prozess wegen falscher Beweisaussage.
Sebastian Kurz droht ein Prozess wegen falscher Beweisaussage.Die Presse/Clemens Fabry
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Will die WKStA Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss anklagen? Praktisch alles spricht für ein „Ja“. Allein die Abtrennung dieses Vorwurfs vom Casag-Akt lässt keinen anderen Schluss zu.

Steht Sebastian Kurz bald vor Gericht? Nun, über die Definition von „bald“ lässt sich streiten. Aber der Ex-Kanzler muss dringend mit einem Strafantrag wegen falscher Beweisaussage rechnen. Ein solches Vorhaben der WKStA ergibt sich aus der formalen Vorgangsweise der Behörde: Die Abtrennung des Punktes „Falschaussage“ aus dem Casag-Akt ist nur berechtigt, wenn man anklagen will.

Kurz soll im Juni 2020 als Kanzler vor dem Ibiza-U-Ausschuss seine Rolle bei der Bestellung des früheren Öbag-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt haben. Dass er dadurch den objektiven Falschaussage-Tatbestand erfüllt haben könnte, scheint durchaus vorstellbar. Was er vor den Parlamentariern gesagt hat, stimmt zumindest nicht mit dem Inhalt der Chats von ihm und Schmid überein. In diesen signalisierte Kurz zwei Monate vor dem Hearing zum Öbag-Chefposten, dass alles „auf Schiene“ ist. Und dann wäre da noch die berühmte Nachricht „Kriegst eh alles, was du willst“ von Kurz an Schmid.

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