Datenschutz

Zeuge bestätigte Softwareeinsatz für Google-Fonts-Abmahnbriefe

Am Freitag startet der Prozess gegen jenen Anwalt, der zehntausende Abmahnschreiben wegen des Einsatzes von Google Fonts verschickt hat. Der Beklagte argumentiert, dass es sich um tatsächliche Datenschutzverletzungen handelt. Von einer eigens programmierten Software will er nichts wissen.

Im Fall der Zehntausenden Abmahnungen, die der Anwalt Marcus Hohenecker an österreichische Webseitenbetreiber verschickt hatte, soll ein Zeuge den Einsatz von Software bestätigt haben, mit der automatisiert nach Webseiten gesucht wurde, die Google-Schriftarten verwenden. Das berichtete der Anwalt Peter Harlander, der über 400 Betroffene vertritt, am Mittwoch auf Linkedin, unter Berufung auf Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Hohenecker sieht die Sachlage anders. 

31.500 Euro soll Hohenecker für das Software-Programm bezahlt haben. Das berichtet Harlander unter Berufung auf den Geschäftsführer des beauftragten Unternehmens. Die Summe ergebe sich einerseits aus der Software für die automatisierte Abfrage (ein sogenannter Webcrawler) des Impressums auf den Webseiten, ob dafür Google Fonts verwendet wurden und andererseits für das Erstellen der PDFs der Abmahnschreiben, die direkt an die Druckerei übermittelt worden seien.

Hohenecker sagt hingegen, dass aus der Zeugenaussage nicht vom Einsatz eines Webrawlers gesprochen wurde. Vielmehr wurde der Webbrowser Mozilla Firefox verwendet und die Datenschutz-Verletzung tatsächlich eingetreten sei. Er warf dem Berufskollegen Harlander vor, dies zu verschweigen.

Kein Datenschutzverstoß, wenn Software im Einsatz? 

Harlander hingegen schließt aus der Zeugenaussage, dass es sich wegen des Softwareeinsatzes um keinen Datenschutz-Verstoß handeln kann: "Der Aufruf von tausenden Websites im Rahmen eines ausgeklügelten Systems mittels Software nur zu dem Zweck der Herbeiführung einer Datenschutzverletzung und zum Zweck der Einforderung von Schadenersatz fällt nicht unter den Schutzzweck der DSGVO und stellt eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar."

Harlander zitiert auf Linkedin auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die zu der Abmahnwelle ermittelt: Nachteile für die Mandantin von Hohenecker habe es nach der aktuell vorliegenden Verdachtslage nie gegeben. "Denn – wenn überhaupt ein Datum der Beschuldigten verschickt wurde, was Gegenstand der laufenden Ermittlungen und noch nicht abschließend geklärt ist – so geschah dies in der Absicht einer Selbstschädigung, um hernach Ansprüche zu behaupten."

Versand Tausender Briefe sei zweckmäßig gewesen 

Hohenecker verteidigte die hohe Zahl an verschickten Briefen. Seine Mandantin habe zuerst einige hundert Schreiben verschickt, diese hätten aber nicht gewirkt, deshalb habe seine Mandantin es als zweckmäßig erachtet, "einige tausend" Briefe zu versenden, um die entsprechende Breitenwirkung zu erzeugen.

Die genaue Anzahl der verschickten Briefe nannte Hohenecker nicht. Die WKStA geht von "mehreren Zehntausend" aus. Hohenecker selbst sieht sich in der Causa als Opfer. "Die Verleumdung meiner Person dient der Ablenkung vom eigentlichem Problem, nämlich dass Zigtausende Webseiten in Österreich den Datenschutz sämtlicher Besucher verletzen."

Hohenecker sieht die Rechtsgrundlagen sowie die Judikatur auf seiner Seite, beklagt jedoch eine Medienhetze. "Dass die APA zwei Tage vor der Verhandlung gegen Google berichtet, ist der wirtschaftlichen Verquickung der Massenmedien und der Werbewirtschaft geschuldet und dient der Stimmungsmache, um die unabhängige Justiz zu beeinflussen", betonte der Anwalt.

Hohenecker hatte am Wochenende in der ORF-Sendung Bürgeranwalt gesagt, dass er die Forderungen von 190 Euro pro Abmahnbrief nicht mehr verfolge. Zur Klärung der Rechtsfrage, ob die Einbindung von GoogleFonts einen Datenschutzverstoß darstellt, startet am Freitag ein Musterverfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Auch die Datenschutzbehörde beschäftigt sich aktuell mit der Thematik.

(bagre/APA)

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