Genehmigungen

UVP-Novelle: Die Energiewende soll auf die Überholspur

Windräder sollen künftig schneller gebaut werden dürfen.
Windräder sollen künftig schneller gebaut werden dürfen. IMAGO/Jan Eifert
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Der Nationalrat beschließt die Novelle des UVP-Gesetzes. Neue Windparks, Solaranlagen und Stromleitungen sollen schneller genehmigt werden – auch ohne Flächenwidmung. Die Gemeinden fühlen sich entmachtet.

Wien. Wer sich länger als zwei Monate mit der heimischen Energiebranche beschäftigt hat, kennt das Problem: Bis 2030 soll im Land bilanziell nur noch Ökostrom fließen. Ideen, wie das zu schaffen wäre, gibt es genug. Auch am Kapital scheitert es nicht. Aber die Genehmigungen lassen auf sich warten. Im Extremfall – zuletzt etwa bei der Salzburg-Leitung – vergehen schon einmal über zehn Jahre, bis ein Projekt nach überstandener Umweltverträglichkeitsprüfung auch tatsächlich umgesetzt werden kann.


Mit allen Folgewirkungen: Die Netze werden zu langsam ausgebaut und stoßen langsam an ihre Grenzen. Und auch der erhoffte Erneuerbaren-Turbo wird immer wieder durch endlose Verfahren und Einsprüche gelähmt.

Das soll sich ändern. Am Mittwoch winkte der Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien außer der FPÖ die lange versprochene Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) durch, was einen regelrechten „Erneuerbaren-Turbo für unser Stromsystem“ auslösen werde, erhofft sich die grüne Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Gemeindebund prüft Klage

Die Novelle des UVP-Gesetzes sieht vor, dass Verfahren künftig effizienter abgewickelt und unnötige Doppelprüfungen vermieden werden. Auch die Länder sollen die Energiewende nicht mehr künstlich verzögern können. Fehlt in einem Bundesland eine Energieraumplanung, die klärt, in welchen Gebieten Ökostrom-Kraftwerke grundsätzlich stehen dürfen, kann das künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren. Denn, so die Argumentation des Klimaschutzministeriums: Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, und auch die Zustimmung der Gemeinde wird dabei eingeholt.

Heftige Kritik kam aus den Ländern: Eine UVP-Bewilligung für Windkraftanlagen ohne Flächenwidmung sei „ein klarer Verfassungsbruch“, sagte der niederösterreichische Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. Die örtliche Diskussion im Gemeinderat und die damit verbundene kommunale politische Willensbildung würden umgangen. Der Gemeindebund will rechtliche Schritte für eine Verfassungsklage prüfen.

Weniger Brisanz haben andere Teile der Novelle, die zur Verfahrensbeschleunigung beitragen sollen. So dürfen Projektwerber künftig für Ausgleichsflächen auch einen finanziellen Ausgleich leisten. Weiters werden (Blanko-)Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Mehr Bedeutung bekommt auch der Bodenschutz, entsprechende Konzepte müssen bei Einreichungen vorgelegt werden. Große Flächen für Chalet-Dörfer oder Parkplätze einfach zuzubetonieren, soll ohne Prüfung nicht mehr möglich sein.

Gewessler zeigte sich erleichtert, die Novelle endlich über die Bühne gebracht zu haben. Die Verfahren bekämen eine bessere Struktur und die Projektwerber mehr Sicherheit. (auer)

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