Ein VW-Händler muss ein vom Abgasskandal betroffenes Auto zurücknehmen, hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Das Software-Update reiche zur Behebung des Mangels nicht aus. Was bedeutet das für andere Fälle?
Wien. Im Diesel-Abgasskandal liegt nun die erste inhaltliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor: Ein Autohändler muss ein von der Abgasmanipulation betroffenes Auto zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Nutzungsentgelts auf Basis der gefahrenen Kilometer (10 Ob 2/23a; „Die Presse“ berichtete).
Welche Tragweite hat das für andere Betroffene? Erste Stellungnahmen dazu fielen extrem unterschiedlich aus: So meinte Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI), spätestens jetzt sollte VW „eine durchgehende Entschädigung“ der geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten vornehmen. Ganz anders sieht es der Autobauer, er spricht von einem „Teilurteil gegen einen Händler“, das auf „unrichtigen Tatsachenfeststellungen“ der ersten Instanz basiere. Relevant sei dieses daher nur für eine „zweistellige Zahl“ weiterer, ebenfalls schon in der Rechtsmittelinstanz anhängiger Verfahren gegen Händlerbetriebe.