Justiz

Prikraf-Prozess: Freispruch von Strache ist rechtskräftig

Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (l.)
Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (l.)APA/EVA MANHART
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung gegen das Urteil gegen den früheren FPÖ-Chef zurückgezogen.

Der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Prikraf-Prozess ist rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen, bestätigte am Freitag das Straflandesgericht Wien. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten.

(APA)

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