Fall Cain: "Sehr schlechter Zustand" des Verdächtigen

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Fall Cain Sehr schlechter(c) APA/VOL life / Hofmeister (VOL life / Hofmeister)
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Der 26-jährige Serbe ist weiterhin nicht einvernahmefähig. Über den Verdächtigen wurde die Untersuchungshaft verhängt.

Der 26-jährige Serbe, der vor rund zehn Tagen in Bregenz den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin zu Tode geprügelt haben soll, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Feldkirch weiter nicht vernehmungsfähig. Rechtsanwalt Edgar Veith, der zum Verteidiger des Tatverdächtigen bestellt wurde, berichtete von einem "sehr schlechten körperlichen und psychischen Zustand" seines Mandanten. Vonseiten des Beschuldigten werde jedoch alles getan werden, "um den Sachverhalt so gut als möglich und so rasch als möglich aufzuklären", versprach Veith.

Wann der Serbe zur Tat befragt werden könne, sei derzeit nicht absehbar, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Montag. Seit seiner Überstellung aus der Schweiz am Freitag konnte der 26-Jährige von der Vorarlberger Kriminalpolizei, die Ermittlungen wegen Mordes führt, noch nicht einvernommen werden. Über den Verächtigen wurde die Untersuchungshaft verhängt, er befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch.

Unterdessen war die Anzeige des Tiroler Luca-Kinderschutzvereins gegen die Jugendwohlfahrt am Montag noch nicht bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingelangt. Die Anzeige erfolgte in der Vorwoche bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch, wegen des darin geäußerten Verdachts des Amtsmissbrauchs trat diese die Erhebungen aber an die Korruptionsstaatsanwaltschaft ab. "Wir sind grundsätzlich zuständig", erklärte dazu Behördensprecher Friedrich Koenig. Nach den Vorerhebungen könnte aber auch der Fall eintreten, dass die Zuständigkeit wieder an die Staatsanwaltschaft Feldkirch zurückgehe, so Koenig.

Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner 2011 in Bregenz tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter den Notruf verständigt hatte. Die 24 Jahre alte Mutter war zur Tatzeit außer Haus. Gegen sie werden Erhebungen geführt, weil sie ihre Fürsorge- und Obhutpflichten vernachlässigt haben könnte.

(APA)

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