Übergriffe

Polizeigewalt: Neue Ermittlungsstelle kommt

Sollte es zu Polizeiübergriffen kommen (Bild: Räumung des Lobau-Protestcamps), ist künftig eine neue Dienststelle zuständig.
Sollte es zu Polizeiübergriffen kommen (Bild: Räumung des Lobau-Protestcamps), ist künftig eine neue Dienststelle zuständig.Tobias Steinmaurer, APA, picturedesk
  • Drucken

Bei der Aufarbeitung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei dürfen künftig auch Psychologen oder Soziologen mitreden.

Die Hoffnung von Menschenrechtlern hat sich nicht erfüllt. Die neue Beschwerdestelle, bei der man künftig mutmaßliche Polizeiübergriffe melden kann, wird weiterhin nicht extern, sondern im Bereich des Innenministeriums angesiedelt sein. Und zwar – wie erwartet – innerhalb des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).

Aufgabe der neuen Stelle wird es sein, Vorwürfe gegen Polizeibeamte, etwa körperliche Übergriffe, Beleidigungen, Diskriminierungen oder erniedrigende Behandlungen, zu untersuchen. Jährlich langen um die 300 derartiger Meldungen ein – bei etwa 23.000 polizeilichen Zwangsmittel-Anordnungen. Da es sich vielfach nicht nur um strafrechtlich relevante Meldungen handelt, werden künftig (dem Regierungsprogramm folgend) auch Vertreter anderer Disziplinen einbezogen.

Transparenz entscheidend

So sollen bei Aufarbeitung der Meldungen und Vorwürfe beispielsweise auch Leute aus den Bereichen Psychologie, Sozialarbeit oder Soziologie ihre Meinung abgeben. Und so möglicherweise Aspekte herausarbeiten, die jenseits juristischer Schritte liegen. Klar ist aber: Das Kernproblem „Polizisten ermitteln gegen Polizisten“ (unter Leitung der Staatsanwaltschaft) lässt sich auf diese Art nicht beseitigen. Das Gewaltmonopol liegt eben bei der Polizei, dies zu ändern, wäre verfassungsrechtlich besonders heikel. Insofern hängt die „Sauberkeit“ von Ermittlungen von der Transparenz und von den Kontrollmöglichkeiten ab.

Daher wurde am Montag bei Ankündigung der neuen Stelle durch Justizministerin Alma Zadić (Grüne), den ÖVP-Sicherheitssprecher Christian Stocker, den Grünen-Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr und Bundespolizeidirektor Michael Takacs auf einen Beirat hingewiesen. Dieser soll Kontrolle ausüben. Und einen jährlichen Bericht schreiben.

Leitung für zehn Jahre

Wann die Stelle in Betrieb geht, ist offen. Kommende Woche geht der Gesetzesentwurf in Begutachtung. Wie viele Mitarbeiter eingesetzt werden, steht auch noch nicht fest. Die Leitung soll ein stellvertretender BAK-Direktor innehaben. Dieser wird für zehn Jahre bestellt.
Zadić: „Wir wollen eine Behörde, die polizeiliche Gewalt hat.“ Und: „Um das Vertrauen in die Polizei nicht zu beschädigen, braucht es eine effiziente Aufklärung.“

Indes hat Amnesty International (AI) Österreich kein gutes Gefühl bei der nunmehrigen Lösung. AI-Geschäftsführerin Annemarie Schlack zur „Presse“: „Die geforderte Unabhängigkeit ist nicht gegeben. Man hätte eine gute Lösung finden können. Die ist aber nicht gefunden worden.“ Und: Österreich kommt mit dieser Lösung seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nicht nach.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.