Studie

Energiehilfe kommt deutlich teurer

 Staatliche Hilfen gibt es auch für Bäckereien, die einen hohen Stromverbrauch haben.
Staatliche Hilfen gibt es auch für Bäckereien, die einen hohen Stromverbrauch haben.(c) Getty Images (urbancow)
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Der Fiskalrat sieht die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses II kritisch. Vor allem kommt die Hilfe um etwa zwei Milliarden Euro teurer als budgetiert.

Wien. Der Energiekostenzuschuss II für heimische Unternehmen ist von der Regierung zweifellos gut gemeint. Wirklich gut ist er aber nicht, wenn man eine aktuelle Einschätzung des Fiskalrats liest. Die Staatsschulden-Wächter bemängeln die Konstruktion aus mehreren Gründen. Vor allem aber komme der Zuschuss deutlich teurer als von der Regierung budgetiert. Auch mangle es an Treffsicherheit und es könne zu Überförderungen kommen.

Mit dem überarbeiteten Energiekostenzuschuss (EKZ II) werden Firmen im aktuellen Jahr 2023 unterstützt. Es gibt fünf verschiedene Förderstufen, der maximale Förderumfang reicht von zwei bis zu 150 Millionen Euro. Die Zuschüsse des Staates betragen 30 bis 80 Prozent der Mehrkosten für Energie (im Vergleich zum Jahr 2021). Bei der Förderung wird das Ausmaß der Betroffenheit aufgrund des Energiepreisanstiegs berücksichtigt. Um beispielsweise in die Stufen drei bis fünf zu fallen, müssen Unternehmen einen Verlust im Förderzeitraum vorweisen, der wesentlich durch Energiekosten verursacht wird.

Das Finanzministerium hat die Kosten für den EKZ II mit 5,7 Milliarden Euro budgetiert. Deutlich zu wenig, glauben die Experten des Fiskalrats. Sie haben nachgerechnet und kommen auf zu erwartende Kosten von sieben bis acht Milliarden Euro. Die Experten glauben, dass die Fördermittel vollständig von den Firmen abgeholt werden. Sollte die Maßnahme doch nicht vollständig ausgeschöpft werden, wäre die Belastung für das Budget geringer. Etwa 70 Prozent der Förderungen werden auf den Stromverbrauch entfallen, 30 Prozent auf den Gasverbrauch.

Das Finanzministerium war bei der Ausgestaltung der Förderungen, die als Antwort auf die deutsche Energiepreisbremse gedacht sind, teilweise sehr großzügig. Für Unternehmen mit Förderungen aus der Stufe eins übernehme der Staat für 60 Prozent der Energiekosten „vollständig das unternehmerische Risiko von Preiserhöhungen“, heißt es in dem sechsseitigen Bericht. „Dies geht über das Ziel einer Unterstützung von Unternehmen in außergewöhnlichen, extern hervorgerufenen Krisensituationen hinaus“, befinden die Studienautoren. Gerade in dieser Stufe gebe es das Risiko einer Überförderung.

Davor hat der Fiskalrat bereits Ende Jänner in einer anderen Analyse gewarnt. Sollten sich die Energiepreise normalisieren, wie sich aktuell abzeichnet, würden die Maßnahmen in Österreich „systematisch höhere Zuschüsse nach sich ziehen, als für den Ausgleich potenzieller Wettbewerbsnachteile österreichischer gegenüber deutschen Unternehmen erforderlich wäre“.

Staat schafft Zombie-Firmen

Gerade in den Stufen eins und zwei würden die Förderungen das Ziel der Treffsicherheit nicht erfüllen, weil sie an keine Unternehmenskennzahlen geknüpft seien, heißt es in der aktuellen Untersuchung weiter. Diese Verknüpfung sei aber „Mindestvoraussetzung für die Treffsicherheit“.

Auch führe die vorgesehene Förderung ab dem ersten Cent der Preiserhöhung im Jahr 2023 gegenüber 2021 in der Stufe eins „zu einer möglichen Unterstützung mittelfristig nicht überlebensfähiger Unternehmen, deren Fortbestand nicht durch Förderungen ermöglicht werden sollte“. Der Staat würde also sogenannte Zombie-Unternehmen schaffen.

Der Fiskalrat macht weiters auf eine Schwachstelle zulasten der Unternehmen aufmerksam. Um eine effektive Liquiditätsstützung für Unternehmen sicherzustellen, sei ein zeitnaher Fluss der Zuschüsse anzustreben. „Wenn eine Abrechnung erst nach Ablauf des Förderzeitraums (2024) erfolgt, eignet sich die Maßnahme nur eingeschränkt für die Stützung der Liquidität von Unternehmen.“

Die Empfehlung der Schuldenwächter: „Eine Reduktion der förderbaren Verbrauchsmenge bei gleichzeitiger Erhöhung der Förderintensität würde Einsparungsanreize (. . .) erhöhen.“ Angenehmer Nebeneffekt für den Steuerzahler: „Die budgetären Kosten würden sich dadurch potenziell ebenfalls reduzieren.“

(rie)

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