Ukraine-Krieg

EU-Gericht streicht Prigoschins Mutter von Sanktionsliste

Verwandtschaft mit dem Gründer der Söldner-Gruppe Wagner allein rechtfertigt keine Maßnahmen gegen Violetta Prigoschina.

Just am Tag, an dem Jewgeni Prigoschin behauptete, die von ihm angeführte Söldner-Gruppe Wagner habe den Osten der hart umkämpften ukrainischen Stadt Bachmut erobert, erzielte seine Mutter, Violetta Prigoschina, einen Erfolg in Luxemburg: Das Gericht der EU hat die Russin heute, Mittwoch, von der Sanktionsliste der EU gestrichen. Wie das Gericht mitteilt, besteht abgesehen von der verwandtschaftlichen Beziehung kein Konnex zwischen der Frau und ihrem Sohn. Daher sei es nicht gerechtfertigt, sie mit Sanktionen zu belegen.

Der EU-Rat hatte schon anlässlich der Annexion der Krim durch Russland Sanktionen gegen Personen ermöglicht, die für Angriffe auf die ukrainische Souveränität und territoriale Integrität verantwortlich waren. Konkret konnte ihnen verboten werden, ins Gebiet der EU einzureisen; außerdem konnten ihre Vermögenswerte eingefroren werden.

Nicht mehr Eigentümerin

Am 23. Februar 2022, nur wenige Tage nach dem russischen Überfall auf die gesamte Ukraine, erweiterte der Rat die Liste der betroffenen Personen um diverse russische Politiker und Wirtschaftstreibende, darunter Violetta Prigoschina. Als Grund dafür gab der Rat an, dass sie Eigentümerin der „Concord Management and Consulting LLC“ war. Diese wiederum sei Teil der Concord-Gruppe gewesen, die Prigoschin gegründet und bis 2019 besessen habe.

Damit habe die Mutter Aktivitäten unterstützt, welche die Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beeinträchtigt hätten. Mit ihrem Antrag, von der Sanktionsliste gestrichen zu werden, konnte Prigoschina jedoch nachweisen, dass sie bereits seit 2017 nicht mehr Eignerin der „Concord Management and Consulting LLC“ ist. Für das EU-Gericht besteht damit keine Rechtfertigung für Sanktionen gegen die Mutter. Das Gericht erklärt die Sanktionen deshalb für nichtig. Die Entscheidung T-212/22 kann jetzt noch innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen beim Gerichtshof der EU (EuGH) angefochten werden.

Brüssel: Neuere Maßnahmen weiter aufrecht 

Aus Brüssel verlautete unterdessen, dass im September 2022 erneut Sanktionen gegen Prigoschina verhängt worden seien, die nicht Gegenstand des Luxemburger Urteils gewesene seien. Diese Maßnahmen seien daher weiter aufrecht.

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