Rechtsunsicherheit

Doppelter Absatz, falscher Paragraf: Politik doktert beim Ärztegesetz herum

Beim Ärztegesetz sind zwei Fehlgriffe passiert.
Beim Ärztegesetz sind zwei Fehlgriffe passiert.Die Presse
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Bei der Novellierung sind Fehler passiert, was gilt nun? Das Kanzleramt versucht, das Parlament zu interpretieren.

Im Rechtsinformationssystem des Bundes stellt das Kanzleramt die geltenden Gesetze dar. Betrachtet man das Ärztegesetz, findet sich darin eine bemerkenswerte Formulierung. „Möglicherweise war § 128a Abs. 5 Z 2 und 3 gemeint“, schreibt das Kanzleramt zu einer vom Parlament kürzlich beschlossenen Novelle.

Doch den Buchstaben a hatten die Abgeordneten leider vergessen und daher mit § 128 eine ganz andere Bestimmung novelliert. Nur dort ergeben die Neuerungen keinen Sinn. Es ist nicht der erste offensichtliche Fehler in diesem Gesetz. So gibt es im Paragrafen 125 gleich zweimal einen Absatz vier, mit unterschiedlichem Inhalt.

Das Parlament hatte bei der Novellierung des Paragrafen 125 den neuen Absatz beschlossen, ohne den alten aufzuheben. „Aufgrund dieser Anweisung wurde Abs. 4 ein zweites Mal vergeben“, konstatiert das Kanzleramt nüchtern. Aber können die Fehler der Abgeordneten auch Auswirkungen haben? Zumindest in einem Fall ja.


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