Arbeitsrecht

Mehr Freizeit: EuGH spricht Dienstnehmern längere Ruhezeiten zu

Auch vor freien Tagen hat man Anspruch auf die tägliche Ruhezeit, entschied der EuGH.
Auch vor freien Tagen hat man Anspruch auf die tägliche Ruhezeit, entschied der EuGH.(c) Marin Goleminov
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Beschäftigten steht zusätzlich zu ihrer Wochen(end)ruhe auch noch die tägliche Ruhezeit zu, entschied der EuGH. Etliche Dienstpläne müssen jetzt wohl umgeschrieben werden.

Wien. Brauchen viele Betriebe, in denen auch am Wochenende gearbeitet wird, ab sofort neue Dienstpläne? Und vielleicht sogar mehr Personal? Durchaus möglich. Grund ist ein Urteil des EuGH, das nur auf den ersten Blick unspektakulär wirkt, bei näherem Hinsehen jedoch massive Auswirkungen hat: Arbeitnehmern steht demnach ihre tägliche Ruhezeit nicht nur dann zu, wenn unmittelbar darauf gleich wieder ein Arbeitstag folgt. Sondern auch vor arbeitsfreien Tagen (C-477/21).

Den Anlassfall lieferte ein Lokführer aus Ungarn. Nach dem dort geltenden Tarifvertrag hat er Anspruch auf zwölf Stunden tägliche und 48 Stunden wöchentliche Ruhezeit (wobei Letztere unter bestimmten Voraussetzungen auf 42 Stunden verkürzt werden darf – das hat im konkreten Fall jedoch keine Rolle gespielt). Der Lokführer hat seinen Arbeitgeber geklagt, weil dieser ihm nicht zusätzlich zu seinen wöchentlichen freien Tagen oder zum Urlaub noch weitere zwölf Stunden Ruhezeit gewährt.

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