Fall Cain: "Bei Mordanklage erheben wir Einspruch"

FALL CAIN: MAHNWACHE IN BREGENZ
FALL CAIN: MAHNWACHE IN BREGENZ(c) APA/DIETMAR STIPLOVSEK (Dietmar Stiplovsek)
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Der 26-Jährige, der in Bregenz einen Dreijährigen erschlagen haben soll, ist weiter nicht vernehmungsfähig. Sein Anwalt bestreitet eine Tötungsabsicht. Für politischen Wirbel sorgt die Pension für den Verdächtigen.

Der im Fall Cain als Pflichtverteidiger eingesetzte Edgar Veith weist eine Tötungsabsicht seines Mandanten zurück. Der 26-jährige tatverdächtige Serbe, der vor rund zehn Tagen in Bregenz den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin zu Tode geprügelt haben soll, habe den Buben nicht umbringen wollen. Das sagte Veith am Dienstag. Eine Einvernahme des Verdächtigen ist weiter nicht möglich, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Es spreche überhaupt nichts für eine Tötungsabsicht, so der Anwalt. "Wird er wegen Mordes angeklagt, erheben wir sicherlich Einspruch", bestärkte Veith. Es werde in einem Gutachten zu klären sein, inwieweit der 26-Jährige die Intensität seiner Schläge habe einschätzen können. Der Serbe leidet an der Muskelschwächekrankheit "Myasthenia gravis". Diese habe möglicherweise seine subjektive Wahrnehmung beeinflusst, so der Rechtsanwalt.

Wegen Suizidgefahr rund um die Uhr überwacht

Laut Veith ist der 26-Jährige in einer Spezialzelle untergebracht, in der er wegen Suizidgefahr rund um die Uhr überwacht wird. Vom Tod des Buben habe sein Mandant erst auf der Flucht erfahren. Der 26-Jährige habe sich stellen wollen, betonte der Rechtsanwalt.

Seines Erachtens nach ist der Serbe, der am vergangenen Freitag von der Schweiz nach Vorarlberg ausgeliefert wurde, noch nicht einvernahmefähig. "Ich finde es für die Wahrheitsfindung wichtig, dass er in einem entsprechenden Zustand ist", betonte der Verteidiger. Offen sei etwa, was sich in den Stunden vor der Tat zugetragen habe.

Am 8. Jänner tot gefunden

Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner in Bregenz tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter den Notruf verständigt hatte. Die 24 Jahre alte Mutter war zur Tatzeit außer Haus.

Während gegen den 26-Jährigen Ermittlungen wegen Mordes laufen, werden gegen die Mutter Erhebungen hinsichtlich einer möglichen Verletzung ihre Fürsorge-und Obhutpflichten geführt.

Anfrage wegen Invaliditätspension

Indes wollen die Vorarlberger Bundesräte eine parlamentarische Anfrage an Sozialminister Rudolf Hundstorfer zur Invaliditätspension für den 26-Jährigen richten. Der Verdächtige leidet an der Muskelschwächekrankheit "Myasthenia gravis". Medienberichten zufolge erhielt der Tatverdächtige zuletzt monatlich 1150 Euro an Invaliditätspension.

Magnus Brunner (ÖVP) und seine Kollegen werfen der zuständigen Aufsichtsbehörde - dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - hinsichtlich der Invaliditätspension "Inaktivität" vor. Weder habe man nach Bekanntwerden des Falles die Prüfung des Pensionsakts des Mannes in Aussicht gestellt noch die Öffentlichkeit auf Basis der gesetzlichen Grundlagen informiert, kritisierte Brunner.

(APA)

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