Gastbeitrag

Nachhaltigkeit: Wie weiche Kriterien harte Pflichten werden

Deutsches Lieferkettengesetz und neue EU-Vorgaben zwingen Betriebe in Österreich zur Anpassung.

Wien. „Die Erde hat Fieber. Und dieses Fieber steigt.“ (Al Gore, Friedensnobelpreisträger) Das Recht – als Mechanismus der Verhaltenssteuerung – kann Medizin sein. In diesem Zusammenhang fallen die Reizwörter „Environmental, Social und Governance“ (kurz ESG) nur allzu oft. Gemeint ist damit die Sozial- und Nachhaltigkeitsverantwortung von Unternehmen.

Hierfür gibt es aber kein eigenes ESG-Gesetz, die Bestimmungen finden sich vielmehr verstreut in verschiedenen Kodifizierungen und strahlen stark auf die Unternehmenspraxis aus. Vor allem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gibt Anlass, sich mit einigen dieser (Rechts-)Pflichten auseinanderzusetzen.

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