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Sommer(nach)gespräche

Erst Neos, dann "Pink Lady": ORF verletzte das Gesetz

Nach Meinl-Reisingers Auftritt in ORF2 wurde noch auf ORF III bei einem Gläschen diskutiert.
Nach Meinl-Reisingers Auftritt in ORF2 wurde noch auf ORF III bei einem Gläschen diskutiert.APA/HANS PUNZ
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Nach einem ausführlichen Interview mit Neos-Chefin Meinl-Reisinger 2021 folgte eine Analyse auf ORF III. Dabei gab es verbotene Produktplatzierung und Bilder von Spirituosen, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht.

Wien. „Säuerlich mit einem Hauch Süße“: Absichtlich beziehungsvoll wurde in einer TV-Sendung der Reihe „Sommer(nach)gespräche“ 2021 der Cocktail „Pink Lady“ mit diesen Geschmacksnoten gereicht. Denn zuvor war als Gast der Sommergespräche just Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger an der Reihe gewesen.

Dem ORF muss das pinkfarbene Getränk mittlerweile im übertragenen Sinn sauer aufstoßen: Denn rund ums Kredenzen des Drinks kam es zu einer verbotenen Produktplatzierung samt Werbung für Spirituosen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig bestätigt.


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