Morgenglosse

Vier Klimakleber auf der Suche nach dem Recht

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat vier Klimakleber abblitzen lassen.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat vier Klimakleber abblitzen lassen.IMAGO/Nikito
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Aktivisten traten den Gang vor ein Verwaltungsgericht an und scheiterten an formalen Hürden.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat vier Klimakleber abblitzen lassen. Das Quartett hatte sich zweimal auf Linzer Straßen geklebt, den Verkehr blockiert und den üblichen Polizeieinsatz ausgelöst. Verwaltungsstrafen von 450 Euro pro Kopf folgten. Wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und das Sicherheitspolizeigesetz.

Später wurden die Strafen nach Einsprüchen reduziert. Das Linzer Gericht hätte nun eine grundlegende Entscheidung darüber fällen sollen, ob Klebeaktionen aufgrund der Klimakrise gerechtfertigt seien. Soweit konnte es aber nicht kommen. Denn die Verwaltungsstrafen als solche sind nie bekämpft worden. Sie sind damit rechtskräftig. Dem Gericht („Uns ist die Bedeutung des Klimaschutzes bewusst“) waren formalrechtlich die Hände gebunden. Es musste die Beschwerden abweisen.

Schade. So etwas wie Rechtssicherheit wäre im Sinne der Beschwerdeführer gewesen, die beteuerten, sie hätten „niemandem schaden wollen“, aber „so Angst“ vor der „fossilen Zerstörung“ gehabt. Eine Weichenstellung wäre auch im Sinne der Öffentlichkeit gewesen. Bis jetzt weiß man nur, dass bei Klimaklebern weder das Strafrecht (der Nötigungs-Paragraf zieht nicht) noch das Zivilrecht (geklagt wird selten) so recht greifen. Es kommt also auf die Verwaltungsgerichte an. Wünschenswert wäre eine baldige Weichenstellung. Handwerkliche Fehler im Vorfeld sollten natürlich vermieden werden.

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