Energiepreise

Strom, Gas: Lohnt es sich schon, den Anbieter zu wechseln?

Den Anbieter zu wechseln, war bei hohen Neukundentarifen wenig attraktiv - nun wendet sich das Blatt wieder.
Den Anbieter zu wechseln, war bei hohen Neukundentarifen wenig attraktiv - nun wendet sich das Blatt wieder. (c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Viele EVN-Kunden brauchen demnächst einen neuen Vertrag. Aber nicht nur für sie stellt sich die Frage, ob sich ein Anbieterwechsel schon auszahlt.

Die EVN hat – wie berichtet – vergangene Woche die Beendigung von rund 300.000 Verträgen angekündigt. Man wolle den Strom- und Gaskunden damit Preiserhöhungen ersparen, verlautete es vom niederösterreichischen Energieversorger. Es geht dabei um Altverträge, die an den österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex (ÖSPI bzw. ÖGPI) gekoppelt sind und bei denen die Preise ab April beinahe verdoppelt werden müssten.

Den betroffenen Kunden werden neue Verträge mit einjähriger Bindung angeboten. Die EVN will sich damit wohl auch rechtliche Zores ersparen. Denn erst kürzlich hat das Handelsgericht Wien – nicht rechtskräftig – eine Preisänderungsklausel des Verbunds gekippt, die ebenfalls eine Bindung an den ÖSPI vorsieht.

Aber was sollen die von der Kündigung betroffenen EVN-Kundinnen und -Kunden jetzt tun? Kann es sich für sie auszahlen, überhaupt gleich den Anbieter zu wechseln? War das während der Phase stark steigender Neukundentarife kaum sinnvoll, kann es sich inzwischen tatsächlich wieder rentieren.

Durch einen Wechsel zu den aktuell günstigsten Anbietern spare man bei einem üblichen Durchschnittsverbrauch von 4000 kWh Strom und 15.000 kWh Gas gegenüber dem angekündigten neuen EVN-Angebot 1180 Euro im Jahr, heißt es dazu in einer Aussendung des Vergleichsportals Durchblicker. Stefan Spiegelhofer, Leiter des Bereichs Energie bei Durchblicker, rechnet allerdings damit, dass bis zur Wirksamkeit der EVN-Kündigung per 1. Juli die Marktpreise noch weiter sinken werden. „Wer kann, sollte deshalb noch ein paar Wochen mit dem Abschluss eines neuen Vertrags warten und sich dann für den günstigsten Anbieter entscheiden“, empfiehlt Spiegelhofer. Spätestens Ende Mai sollte man jedoch einen neuen Anbieter gewählt haben, rät er.

Fixtarif oder Floater?

Sollte es durch einen verspäteten Neuabschluss zu einem vertragslosen Zustand kommen, steht man schlimmstenfalls ohne Energieversorgung da. Zwar darf der Prozess des Anbieterwechsels nur maximal drei Wochen dauern – ein Abschaltestopp ist aber nicht vorgesehen.

Über einen Anbieterwechsel nachzudenken kann sich indes nicht nur für von der Vertragskündigung betroffene EVN-Kunden auszahlen: Weil die Preise in fast allen bestehenden Verträgen kräftig angehoben wurden, „sollte man jetzt generell den eigenen Tarif prüfen“, rät Spiegelhofer. Freilich haben gerade in der jüngsten Zeit viele Kunden Fixpreisangebote mit zwölfmonatiger Bindung akzeptiert. Und auch wer jetzt einen Festpreistarif abschließt, ist laut Spiegelhofer bei allen Anbietern mindestens zwölf Monate an den Vertrag gebunden.

Ohne Vertragsbindung erhält man derzeit nur sogenannte Floater-Tarife. Bei diesen ist die mögliche Ersparnis aktuell noch höher, und sie werden automatisch noch günstiger, sollten die internationalen Energiepreise in den kommenden Monaten weiter sinken. Steigen die Marktpreise wieder, verteuern sich aber auch die Floater-Tarife. Wichtig ist es daher, die Marktentwicklung genau zu beobachten und beim Vertragsabschluss darauf zu achten, dass man tatsächlich auch rasch wieder aussteigen kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2023)

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