Haftbefehl

Weltstrafgericht in Den Haag will Festnahme Putins

FILE PHOTO: Russia's President Putin attends Prosecutor General collegium meeting in Moscow
Wladimir Putin, hier just bei einem Treffen der russischen Generalstaatsanwaltschaft in Moskau, also der obersten Anklagebehörde.via REUTERS
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Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wirft dem Kremlchef Verbrechen in der Ukraine vor. Konkret geht es um Massendeportationen von Ukrainern, insbesondere von Kindern.

In einem spektakulären Akt hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) am Freitag gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin einen Haftbefehl erlassen. Basis sind Vorwürfe, wonach Putin verantwortlich sei für Kriegsverbrechen in der Ukraine – konkret wird die Deportation von Ukrainern, insbesondere von Kindern, in die Russische Föderation genannt. Ein Haftbefehl erging auch gegen Russlands Beauftrage für Kinderrechte, Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa.

Rechtlich könnte sich die Anordnung letzlich auf die UN-Konvention gegen Völkermord von 1948 beziehen. Demnach kann Völkermord auch in der gewaltsamen Überführung von Kindern einer Gruppe in eine andere Gruppe bestehen, wenn dahinter die Absicht steckt, eine nationale, ethnische, religiöse oder nach anderen Merkmalen definierte Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. 147 Staaten sind Parteien der Konvention, darunter Russland. Davon abgesehen hat das Genozidverbot nach rechtlicher Ansicht den Status von Völkergewohnheitsrecht und sogar zwingendem Recht erlangt.

Das juristische und politische Match um eine etwaige Festnahme ist allerdings unabsehbar und komplex. So hat Russland etwa den 1998 durch einen Vertrag (Römisches Statut) gegründeten Strafgerichtshof nicht anerkannt. Zwar unterschrieb Moskau das Statut anno 2000, zog das aber 2016 zurück. Aktuell unterstützen 123 Länder den IStGH, nicht aber etwa die USA, China, Indien, Indonesien, Vietnam, die Türkei, Saudiarabien, Syrien, Kuba.

Außerdem stünde laut Völkerrechtlern Putins Funktion als Staatsoberhaupt grundsätzlich einer Verhaftung entgegen. Dennoch dürfte sich sein Aktionsradius für Reisen aus pragmatischen Gründen und solchen der Vorsicht verringern – es könnte ja ein Staat sozusagen wissentlich rechtswidrig versuchen, ihn festzunehmen, um zumindest ein Zeichen zu setzen. Allerdings gibt es wie erwähnt viele Länder, die das Gericht in Holland und dessen Anordnungen nicht anerkennen udn wo er saich durchaus bewegen können dürfte.

„Das ist bedeutungslos“

Mehrere westliche Regierungen sowie die ukrainische begrüßten den Haftbefehl. Nach Angaben Kiews wurden mehr als 16.000 Kinder verschleppt. Die Ukraine ist zwar so wie Russland nicht Partei des IStGH, hat aber dessen Befugnis für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anerkannt. Russland bekräftigte umgehend, der Strafgerichtshof in Den Haag und der Haftbefehl seien „bedeutungslos“.

(wg/ag.)


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