Pakistan

Haftbefehl gegen pakistanischen Ex-Premier Khan aufgehoben

Anhänger des ehemaligen pakistanischen Premierministers Imran Khan versammeln sich um sein Auto, als er am 18. März 2023 seine Residenz in Lahore verlässt, um vor einem Gericht in Islamabad zu erscheinen.
Anhänger des ehemaligen pakistanischen Premierministers Imran Khan versammeln sich um sein Auto, als er am 18. März 2023 seine Residenz in Lahore verlässt, um vor einem Gericht in Islamabad zu erscheinen. APA/AFP/AAMIR QURESHI
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Anhänger des 2022 abgesetzten Politikers beschossen die Beamten vom Dach aus. Khan befand sich zu dem Zeitpunkt in seinem Wagen auf dem Weg zu einem Gerichtstermin.

Der Haftbefehl gegen den pakistanischen Ex-Premier Imran Khan ist aufgehoben worden. Der 70-Jährige, der sich wegen Korruptionsvorwürfen verantworten muss, erschien am Samstag zu einem Gerichtstermin in Islamabad. Das Gericht habe den Haftbefehl aufgehoben und die Anhörung auf den 30. März vertagt, sagte einer seiner Anwälte. Khan bezeichnet die Vorwürfe als politisch motiviert. Vor dem Gerichtsgebäude lieferten sich tausende Anhänger Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Kahn reiste nach tagelangem juristischem Gerangel mehr als 300 Kilometer von Lahore im Osten Pakistans in die Hauptstadt Islamabad. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich 4000 Khan-Anhänger. Einige von ihnen griffen die Polizei mit Steinen an. Die Sicherheitskräfte setzten Tränengas gegen die Demonstranten ein.

Schwere Zusammenstöße mit Polizei

Der Ex-Regierungschef konnte wegen der Zusammenstöße nicht aus dem Auto aussteigen. Das Gericht habe dennoch seine Anwesenheit anerkannt, sagten Khans Anwälte. Gegen Khan galt ein Haftbefehl, weil er Vorladungen zu einer gerichtlichen Anhörung in Islamabad nicht gefolgt war. Stattdessen zog er sich in seine Residenz in Lahore zurück. Als die Polizei Khan dort festnehmen wollte, kam es zu schweren Zusammenstößen mit seinen Anhängern. Am Freitag dann wurde der Haftbefehl ausgesetzt, im Gegenzug sagte der einstige Kricket-Star sein Erscheinen vor Gericht zu.

In einer Videobotschaft auf dem Weg zum Gericht hatte Khan am Samstag gesagt, er rechne damit, verhaftet zu werden. Erneut versicherte er, das Korruptionsverfahren gegen ihn sei politisch motiviert, um ihn von einer möglichen Kandidatur bei den im Oktober anstehenden Wahlen abzuhalten. Rund 4000 Polizisten und andere Sicherheitskräfte waren wegen der erwarteten Proteste von Khan-Anhängern in und um Islamabad im Einsatz. Die Krankenhäuser wurden in höchste Alarmbereitschaft versetzt.

Razzia in Khans Wohnhaus

Die Polizei führte indes in der Millionenstadt Lahore eine Razzia in Khans Wohnhaus durch. Anhänger des 2022 abgesetzten Politikers und ehemaligen Cricket-Stars beschossen die Beamten vom Dach aus, wie die Polizei mitteilte. Mindestens 65 Khan-Unterstützer seien festgenommen worden, sagte der Polizeichef der Provinz Punjab, Usman Anwar.

Die Polizei habe einen Durchsuchungsbefehl eines örtlichen Gerichts gehabt, nachdem es Berichte über Waffen in dem Haus gegeben habe, sagte Amir Mir, der Informationsminister der Provinz Punjab. Der 70-jährige Khan hatte sich zuvor etwa eine Woche lang in dem Haus verschanzt, um einer Festnahme zu entgehen. Dabei kam es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei, die einen Haftbefehl durchsetzen wollte, und Anhängern des Ex-Premiers.

Immer neue Vorwürfe

Seit seiner Absetzung bringt die pakistanische Justiz immer neue Vorwürfe gegen Khan vor. Er muss sich mittlerweile in mehr als 80 Fällen vor Gericht verantworten - unter anderem wegen Korruption, Geldwäsche und Beleidigung einer Richterin. Aufforderungen, vor Gericht zu erscheinen, ignorierte er mehrfach. Er begründete dies damit, dass es Drohungen gegen ihn gebe.

Im April 2022 war Khan durch ein Misstrauensvotum als Premierminister nach fast vier Jahren im Amt abgesetzt worden. Die Opposition warf ihm Missmanagement in der Wirtschaft vor. Khan hatte in den vergangenen Monaten immer wieder zu Massenprotesten und Neuwahlen in dem Land aufgerufen. Bei einer Demonstration im November wurde ihm von einem Attentäter ins Bein geschossen.

(APA/dpa)

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