NÖ-Koalition

Verfassungsrechtler über Rückzahlung von Coronastrafen: „Das wäre Amtsmissbrauch“

Johanna Mikl-Leitner und Udo Landbauer: Koalition mit rechtlichen Fallstricken.
Johanna Mikl-Leitner und Udo Landbauer: Koalition mit rechtlichen Fallstricken. APA/HELMUT FOHRINGER
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Das Koalitionsabkommen zwischen ÖVP und FPÖ in Niederösterreich wird weiter kritisiert. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält die geplante Rückzahlung von Coronastrafen für rechtlich nicht machbar.

Der am Freitag präsentierte Koalitionspakt zwischen ÖVP und FPÖ in Niederösterreich sorgt weiter für Kritik. Nicht nur SPÖ, Grüne und Neos haben sich zu Wort gemeldet, sondern auch andere Organisationen: Die IG Autoren sieht „die Weichen für ein nationalistisches Österreich gestellt“. Das Internationale Auschwitz Komitee ortet ein „bitteres Signal“ für Österreichs und Europas Glaubwürdigkeit.

Vereinzelt gibt es auch Kritik innerhalb der ÖVP an der Zusammenarbeit mit den niederösterreichischen Freiheitlichen. Europa-Abgeordneter Othmar Karas hatte schon am Freitag die Einigung bedauert: „Udo Landbauer und Gottfried Waldhäusl übertrumpfen einander mit Gedankengut, das mit dem Menschenbild der ÖVP unvereinbar ist“, so Karas über den Koalitionspartner. Die frühere Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky trat aus der ÖVP aus und der frühere Europa-Staatssekretär Hans Winkler schreibt auf Twitter: „Ich war seit meiner Studentenzeit bei keiner Demonstration mehr. Jetzt möge man mir mit meinen 78 Jahren sagen, wo ich gegen die zunehmende Autokratisierung meines Heimatlandes öffentlich protestieren kann.“

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