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Ärger als Identitäre? Ednan Aslan darf Kritik an Muslimen üben

Die Gerichtsinstanzen beurteilten Ednan Aslans Aussage unterschiedlich, bevor er am OGH siegte.
Die Gerichtsinstanzen beurteilten Ednan Aslans Aussage unterschiedlich, bevor er am OGH siegte. Die Presse/Fabry
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Höchstrichter geben dem Schöpfer der Islam-Landkarte im Streit mit der Muslimischen Jugend (MJÖ) recht. Aslan habe mit dem Vorwurf der Hetze in einer Debatte nicht den MJÖ-Chef persönlich gemeint.

Wien. Die im Mai 2021 präsentierte Islam-Landkarte hatte für Aufsehen gesorgt. Auf der Landkarte wurden muslimische Einrichtungen in Österreich kurz beschrieben, samt Hinweis, wer etwa hinter einer Moschee steht. Umgesetzt worden war das Projekt durch die von der Bundesregierung eingesetzte „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ und dem Professor für Islamische Religionspädagogik an der Uni Wien, Ednan Aslan. Nach der Präsentation der Landkarte und Drohungen gegen Integrationsministerin Susanne Raab wurde der Staatsschutz eingeschaltet. Mutmaßlich rechtsextreme Aktivisten wiederum nutzten die neue Landkarte, um in der Nähe von muslimischen Einrichtungen „Warnschilder“ aufzustellen.

Im Juni 2021 veranstaltete ein Medium eine Videodebatte zu dem Thema. Dabei kam es zu einer Kontroverse zwischen Aslan und Adis Šerifović, dem Vorsitzenden der Muslimischen Jugend Österreich (MJÖ). Und über ebendiese hatte nun der Oberste Gerichtshof zu befinden. Dabei ging es unter anderen um die Frage, ob Aslan den Vorwurf der Hetze erheben durfte. Und ob dieser Vorwurf auf Šerifović als Person bzw. gegen die MJÖ gerichtet oder doch allgemeiner auf Muslime bezogen war. Schon bei diesem Punkt sollten sich die verschiedenen Gerichtsinstanzen aber nicht einig sein.

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