Illegale Absprachen?

Vorwurf Marktmissbrauch: Razzia bei Red Bull

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Wegen des Verdachts illegaler Absprachen und des Verstoßes gegen die EU-Kartellregeln hat die BWB im Auftrag der EU-Kommission Hausdurchsuchungen beim Salzburger Energydrink–Hersteller durchgeführt.

Wie am Dienstag bekannt wurde, führten Beamte der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag im Auftrag der EU-Kommission eine Razzia bei Red Bull durch. Vonseiten des Salzburger Energydrink-Herstellers wollte man sich auf „Presse“-Anfrage zu den Hausdurchsuchungen nicht näher äußern. Gegenüber der APA bestätigte Red Bull die Durchsuchung der Firmenräumlichkeiten lediglich mit den Worten, einen „Besuch“ von EU-Beamten erhalten zu haben.

Das Statement des Getränkeherstellers fiel denkbar knapp aus: „Am Montag, dem 20. März, besuchten Beamte der EU-Kommission unsere Räumlichkeiten. Wir werden selbstverständlich mit ihnen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, zusammenarbeiten.“

Auch bei der BWB wollte man sich auf Anfrage nicht näher zu den Vorgängen äußern. Da es ein Verfahren der EU-Kommission sei, führe diese die Korrespondenz dazu, sagte ein Sprecher. Nach aktuellem Stand wisse man auch nicht, ob die Durchsuchungen bereits abgeschlossen seien oder noch laufen. Dass Untersuchungen wegen des Verdachts auf kartellrechtliche Verstöße nach einem Tag abgeschlossen seien, sei eher ungewöhnlich, heißt es aus Kommissions-Kreisen gegenüber der „Presse“.

Hinweis auf Kronzeugen?

Die EU-Kommission teilte am Dienstag jedenfalls mit, dass Ermittlungen gegen eine in mehreren EU-Staaten aktive Firma im Energydrink-Sektor eingeleitet wurden. Die Kommission habe „Bedenken, dass das überprüfte Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.

Unangekündigte Nachprüfungen seien ein erster Schritt in einer Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken. Alleine die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführen lässt, bedeuteten aber nicht, dass sich Red Bull nachweislich wettbewerbswidrig verhalten hat.

Die EU-Kommission verweist in ihrer Aussendung explizit auf ihr Kronzeugenprogramm – womöglich ein Hinweis auf etwaige Kronzeugen oder Whistleblower, die ausreichend Beweise für kartellrechtliche Verstöße vorgelegt haben, die die Kommission zu der Razzia veranlasst haben. Gegenüber der „Presse“ verweist eine Sprecherin der EU-Kommission auf kartellrechtliche Verfahrensvorschriften, wonach die Wettbewerbshüter auch aus eigener Initiative sowie auf Basis von (anonymen) Beschwerden Hausdurchsuchungen einleiten können.

Red Bull erzielte im Jahr 2022 Rekorde bei Umsatz, Absatz und Betriebsgewinn. Wie das Unternehmen im Jänner bekannt gab, wuchs der Konzernumsatz gegenüber 2021 um 23,9 Prozent von 7,8 Mrd. auf 9,7 Mrd. Euro. Weltweit wurden im Vorjahr 11,58 Milliarden Dosen Red Bull verkauft, das bedeutet ein Plus von 18,1 Prozent gegenüber dem ebenfalls sehr erfolgreichen Jahr 2021. (fre/hie)

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