Wie lässt sich der Schaden bemessen, der einem Autokäufer durch eine unzulässige Abschalteinrichtung entstanden ist? Der EuGH ließ das offen. Für Österreich zeigt ein Urteil des OLG Wien, in welche Richtung es gehen könnte.
Wien. Käufer von Dieselfahrzeugen, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Hersteller. Das hat, wie berichtet, der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden (C-100/21). Er hat damit die diesbezüglichen unionsrechtlichen Regelungen als „Schutzgesetze“ für die Autokäufer qualifiziert.
Offen blieb dabei, wie die Höhe des Schadenersatzes zu ermitteln ist: Weil es dafür keine unionsrechtlichen Vorschriften gibt, sei es Sache jedes einzelnen Mitgliedstaats, die Modalitäten dafür festzulegen, heißt es sinngemäß in dem Urteil, bei dem es um einen Ersatzanspruch gegen Mercedes-Benz wegen des sogenannten Thermofensters ging.