Justiz

Luxuspensionen? Keine Ermittlungen in der WKÖ

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.(c) Reuters (Lisi Niesner)
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Eine Wiener Anwaltskanzlei hatte wegen früherer Pensionskassenzahlungen für WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf Anzeige gegen die Wirtschaftskammer-Spitze erstattet.

In der Causa um vermutete Luxuspensionen in der Wirtschaftskammer (WKÖ) hat die Staatsanwaltschaft Wien nun keine Ermittlungen eingeleitet - mangels Anfangsverdacht. Das teilte die StA Wien mit und bestätigte damit einen Bericht der "Kronen Zeitung" von Freitag. Im Jänner hatte eine Wiener Anwaltskanzlei wegen früherer Pensionskassenzahlungen für WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf Anzeige gegen die Wirtschaftskammer-Spitze erstattet.

Angezeigt worden waren neben Kopf auch WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Kopfs Stellvertreter Herwig Höllinger. Sie hätten eine Sonderpensionsregelung für Kopf bei seinem Eintritt in die WKÖ 2018 unterschrieben, obwohl es eine solche in der Kammer seit 2012 eigentlich nicht mehr gegeben habe. Der Vorwurf lautete auf Untreue und Amtsmissbrauch.

WKÖ weist die Vorwürfe zurück

Die WKÖ wies die Vorwürfe zurück. Es habe zwar eine Vereinbarung gegeben, die sei angesichts einer neuen, geänderten Rechtsauskunft aber schon 2021 rückabgewickelt und rund 250.000 Euro rücküberwiesen worden.

Bei Kopfs Eintritt 2018 sei der Vertrag juristisch geprüft und noch für korrekt befunden worden, hatte Mahrer im Jänner gesagt. 2021 habe man zusätzlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt und eine geänderte Rechtsmeinung bekommen. Daraufhin habe man die Vereinbarung aufgelöst und eine Rückabwicklung mit der Pensionskasse veranlasst.

(APA)

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