Klimaschutz

Rechnungshof fordert mehr Klimaschutz

Straßenbahnen werden gelobt, Tempolimits vorgeschlagen.

Wien. Ein Satz, den man nicht so oft liest: „Der Rechnungshof würdigt, dass bereits in der Planungsphase der Projekte zukunftsbezogene Parameter bedacht wurden.“ Das ist einer der Kernsätze der Beurteilung von Straßenbahn-Projekten, die in Graz, Linz und Innsbruck umgesetzt worden sind.
Lobend erwähnen die Prüfer, dass die Fahrgastzahlen in Innsbruck und Linz höher als erwartet sind. Und Graz wird gelobt, weil man sich, so der RH, für den öffentlichen Verkehr in den Erweiterungsgebieten höhere Ziele gesetzt habe: In den neuen Siedlungen solle der Anteil der Wege, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, 30 bzw. 33 Prozent ausmachen. Für die gesamte Stadt ist ein Ziel von 24 Prozent formuliert.

In allen drei Fällen gibt es projektbezogene Kritik, die allerdings eher verhalten ausfällt: Die Prüfer bemängeln, dass es punktuell Kostenüberschreitungen gegeben habe und dass zu wenige Anbieter eingeladen worden seien. Außerdem solle man sich künftig an einem Erzeugerpreisindex für Schienenfahrzeuge orientieren. Das habe nur Linz vereinbart, die beiden anderen Öffi-Unternehmen aber nicht.

Weitaus schärfer fallen Kritik und Empfehlungen beim grundsätzlichen Zugang zur Verkehrspolitik aus. Der Rechnungshof erinnert daran, dass sich Österreich verpflichtet habe, bis 2040 Klimaneutralität erreichen zu wollen. Es gebe im „Mobilitätsmasterplan 2030“ zwar einen bundesweiten Zielpfad für den Sektor Verkehr, allerdings keine konkreten Ziele und Maßnahmen für Länder, Regionen und Gemeinden.

Fahrverbote, City-Maut

Und: Es brauche „noch weitere Maßnahmen, um die Klimaziele bis 2040 zu erreichen. Der RH empfiehlt dem Klimaschutzministerium, den Ländern Oberösterreich, Steiermark und Tirol sowie den Städten Graz, Innsbruck und Linz, neben Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr und der Bereitstellung attraktiver öffentlicher Mobilitätsangebote und -dienstleistungen auch Push-Maßnahmen (zum Beispiel Tempobeschränkungen, partielle oder temporäre Fahrverbote, City-Maut-Systeme, Begegnungszonen, Fußgängerzonen) zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs zu setzen, um die Wirkungen angebotsseitiger Maßnahmen (Pull-Maßnahmen) zu unterstützen.“

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