Rechtspanorama an WU

Wann Klimakleber (nicht) zahlen müssen

 An der WU diskutierten (v. l. n. r.) Robert Kert, Katharina Pabel, „Presse“-Moderator Benedikt Kommenda, Lena Schilling und Stefan Perner.
An der WU diskutierten (v. l. n. r.) Robert Kert, Katharina Pabel, „Presse“-Moderator Benedikt Kommenda, Lena Schilling und Stefan Perner.Die Presse/Clemens Fabry
  • Drucken

Wer durch Stau einen Vertragsabschluss verpasst, hat Pech gehabt. Ein Flughafen könnte Besetzer aber direkt in die Pflicht nehmen.

Wien. Wie störend dürfen Klimaproteste sein? Dieser Frage gingen beim letztwöchigen Rechtspanorama an der WU Experten in moralischer und rechtlicher Hinsicht nach.

Aber welche Strafen haben Demonstranten bei Blockaden zu fürchten, wann bleiben sie sanktionsfrei? Und können Personen, die durch die Proteste wirtschaftliche Nachteile erleiden, diese zivilrechtlich geltend machen? Der letzte Punkt hängt stark davon ab, ob sich der Protest direkt gegen das eigene Eigentum gewendet hat, wie die Diskussion zeigen sollte.


Historisch betrachtet seien die momentanen Protestaktionen nicht ungewöhnlich, meinte die Aktivistin Lena Schilling, die nicht Teil der Klimakleber ist, aber führend an der Besetzung der Baustelle für den Wiener Lobautunnel beteilig war. „Wir widersetzen uns mit den Körpern, das ist nicht das erste Mal und auch nicht besonders kreativ.“ Ziviler Ungehorsam habe etwa auch erst zum Frauenwahlrecht geführt, meinte die Studentin der Politikwissenschaften, die den Jugendrat gründete (eine Organisation, die sich gegen soziale Ungerechtigkeit und für mehr Mitbestimmung von jungen Menschen einsetzt). Und da der politische Wille zu nötigen Maßnahmen nicht da sei, „braucht es Widerstand“, appellierte die Aktivistin.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.