Nachweis

Ein Buchstabe falsch: Frau verliert Kindergeld

Weil eine Mutter die Mail-Adresse der Sozialversicherung nicht korrekt eingab, hat sie Pech gehabt.

Wien. Kinderleicht war sie nicht, die Mail-Adresse, an die die Frau den Nachweis der Mutter-Kind-Untersuchungen für ihr drittes Baby schicken sollte. Richtig wäre „dlz.kbg@svs.at“, die Frau schickte die Nachweise aber an „blz.kbg@svs.at“. Für die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen war somit klar, dass die Mutter den Nachweis der zweiten bis fünften Mutter-Kind-Untersuchung nicht erbracht hat.

Die Frau hatte nach Versand des Mails zwei Mal versucht, die Sozialversicherung telefonisch zu erreichen. Das gelang ihr ebenso wenig wie der zweifache Versuch, bei der Österreichischen Gesundheitskasse jemanden an den Hörer zu bekommen. Was aber zugestellt wurde, war ein Bescheid der Sozialversicherungsanstalt. Demnach habe die Frau nun 1300 Euro an Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen. Es folgte ein Prozess um die Frage, wie viel Nachsicht man bei Mail-Adressen haben darf und wie es zu dem Fehler gekommen war.

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